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Jeschurun · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 616

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 616 (sequence 40)
Language
German
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616 Sinn und Seele des ״Höre Israel״‘. telt, woraus sie geschöpft ist, hören wir offenbar nicht. Handelt es sich vielleicht um eine bloß hingestellte metaphysische Voraussetzung? Dann wäre es keine Erkenntnis, die ihre apodiktische Form rechtfertigen und die Ueberzeugung des Bekenners — wie das von einem Bekenntnis erwartet werden muß — aussprechen würde.1) Ist ihre Quelle in einer philosophisch-logischen Schlußfolgerung zu suchen, welche ist es? Oder beruht die Erkenntnis etwa auf einer Erfahrung, einer sinnlichen Wahrnehmung? Wir stehen wohl mit dieser letzten Annahme dem zu interpretierenden Sinn unseres Bekenntnissatzes am nächsten, und es wird sich finden lassen, daß unsere Formel nicht nur die Erkenntnis selbst, sondern auch diese ihre Quelle, also Sinn und Seele des Bekenntnisses zugleich mitteilt. Die Bekenntnisformel führt die ihr zu Grunde liegende Erkenntnis mit einem Imperativ ein, mit der Äufforderung ״Höre!“ Was bedeutet diese Aufforderung, wozu hier dieser Imperativ ״Höre!“? Die Kommentare schweigen zu diesem Worte. Bloß Rabbi Obadja bar Jakob Sforno in seimm Thora-Kommentar geht darauf ein. Er faßt den Sinn des Wortes einfach als Mahnung zur Aufmerksamkeit für das Mitzuteilende auf: ״Merke auf und begreife dies, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist einzig“. Aber damit kann sich kaum der Sinn dieses Wortes an dieser Stelle erschöpfen. Bei Hinweisen auf konkrete oder sachlich vorliegende Dinge ist eine Aufforderung, auf das Objekt der Aussage die Aufmerksamkeit zu wenden, um durch genaue Wahrnehmung Erkenntnisse zu erlangen oder zu vertiefen, wohl am Platze.2) Wo es sich aber, wie an unserer Stelle, um die Mitteilung eines metaphysischen Abstraktums, ja, des Abstraktums schlechthin handelt, ist ein einleitender Aufruf, aufmerksamen *) Vgl. Talm. babli Pesachim 56a, Raschi und Tosfot: Das Sch’ma darf weder als Befehl noch als Gebet zu Gott, sondern nur als freiwilliges Bekenntnis aufgefaBt und in diesem Sinne ausgesprochen werden. 2) In solchem Zusammenhang kommt der Imperativ ״Sch’ma!“ öfters vor, z. B. Deuter. 9, 1; 20, 3.

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