Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 613 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Rabbinische Schiedsgerichte. 613 Die Folge davon ist aber, daß die Autorität der Thora leiden muß. Nur dann kann die Religion dem Menschen als Gottes Wille voll eingehen, wenn sie frei ist von jeder Subjektivität. Wir durchleben in der Gegenwart geradezu eine Vertrauenskrisis der rabbinischen Autorität. Sie hat zur Folge, daß man ungern die Thora anruft als Schiedsrichterin in unseren Angelegenheiten, daß man nicht wagt, bei der zuständigen Stelle eine Schaalo zu machen, weil die Antwort durch ihre Absolutheit und Unantastbarkeit unübersehbare Konsequenzen nach sich zieht. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen oder der Gemeinde stellt sie tiefer auf der Stufe der Rechts- Persönlichkeiten, als wie es heute jeder Kulturstaat seinen Bürgern und allen niedrigen Verwaltungsorganen gegenüber den höheren zugesteht. Jeder Jude hat das Recht und die Pflicht, den Din zu lernen, das Gesetz zu kennen, gewissermaßen sein eigener Richter zu sein. Es ist sogar möglich, daß er gelehrter und kenntnisreicher ist als derjenige, dessen Spruch er unterworfen ist. Er kann sich überzeugen, daß die ganze Welt der Autoritäten und halachischen Kapazitäten anders urteilt als sein Rabbiner, und doch kann er aus seinem Wissen, aus allen Gutachten der Welt, aus allen Stimmen der Jeschiwaus und Talmudhochschulen keinen Rechtstitel herleiten, um eine an ihn ergangene Entscheidung zur erneuten Prüfung, zur nochmaligen Behandlung, zu bringen. Das kann nicht richtig sein. Es ist nur allzu bekannt, wie oft sich auf diese Weise בעוח״ד ein Chillul Haschern ergeben hat. Es ist unseres Erachtens der rabbinischen Autorität nicht damit gedient. Wo wäre es je den Amtsrichtern eingefallen, zu glauben, daß durch die Verwerfung ihres Urteils durch das Landgericht ihre Autorität gelitten hätte? Bei jedem Prozeß sind drei juridisch sachverständige Parteien, wo bedeutet es etwa eine moralische Niederlage für einen derselben, wenn ihre Meinung nicht durchdringt? Im Gegenteil, nur dadurch kann eine Befestigung der rabbinischen Autorität eintreten, daß es jedermann frei steht, Sie