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Jeschurun · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 612

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 612 (sequence 36)
Language
German
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612 Rabbinische Schiedsgerichte. men der Ortsinstanzen in so weitgehendem Maße, daß das Publikum solch bunter Mannigfaltigkeit ratlos gegenübersteht; und oft, wo die Bezirke der Rabbinate räumlich eng aneinanderstoßen, ergibt sich das traurige Schauspiel, daß von Straße zu Straße der Din wechselt und die Thora zu vielen Thauraus geworden ist. Ja, wo uralte Gegensätze zum Äustrag kommen, wie zwischen Juden verschiedener Landmannschaft, verschiedener Minhagim, zwischen Chassidim und Misnagdim, zwischen Chassidim verschiedener Nuancierung, zwischen Sfardim und Äschkenasim ist die Entscheidung eines Ortsrabbinates oft von solch niederdrückender und unbegreiflicher Konsequenz für eine der beiden Seiten, daß ihre Unumstößlichkeit, die Unmöglichkeit ihrer Nachprüfung oder Revision einen großen Schaden für die Gesamtheit bedeutet. Ebenso verhängnisvoll und weittragend sind Kompetenz- und Zuständigkeitskonflikte zwischen zwei oder mehreren Rahbinen und Rabbinaten. Sie haben gewöhnlich auch den Streit der Gemeinden zur unausbleiblichen Folge, denn naturgemäß und in Uebereinstimmung mit dem Din stellt die Gemeinde sich hinter ihren Führer. Durch Jahrzehnte schleppt sich alsdann oft der Streit wie eine Krankheit fort mit all den häßlichen Begleiterscheinungen religiöser Rechthaberei. Nach unserer heutigen Verfassung kann niemand hier eingreifen, die meist nur Bagatellen betreffenden, aber zu Prinzipienfragen auf gebauschten Streitpunkte aus den Köpfen und Herzen zu schaffen. Äm schlimmsten ist es allerdings, wenn zwischen der Gemeinde und ihrem Rabbiner ein Konflikt entbrennt. Trotz - dem jetzt beide Partei sind, steht die Gesamtheit wehrlos ihrem geistigen Führer gegenüber, der keine Vorgesetzten, keine Macht über sich hat, vor der er seinen Standpunkt gegenüber dem seiner Kehillo zu rechtfertigen hätte. So wie Hiob seinem himmlischen Richter zuruft: ״Es ist kein Zwischenmann zwischen uns, der seine Hand legen könnte auf uns beide.“

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