Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 597

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 597 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2292929-2293057-2293064--10113-2303407
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Eine sprachlich und sachlich interessante usw. 597 ויתרפא חלומו des umstrittenen Gebets zur Zeit des Hände-Erhebens der Kohanim und stützt diesen durch תום׳ סוטה ל״ט ע״ב, wo dieser Brauch sogar mit סכנה begründet wird. III. Der dritte Teil des Responsums enthält einiges Prinzipielle zur Minhagfrage überhaupt, sowie Einiges, was den besonderen Wert des in Frage stehenden מנהג gegenüber der sonst ihn ablehnenden הלכה umgrenzt. Ganz aus ׳סברא eigener Denkrichtung stellt er hierfür folgende Definition auf, die wir am besten im Original auf uns wirken lassen: ואומר לי לבי דמנהגא הוא דידעי אינשי אשר קיימו וקביל יעלייהו מנהגא׳ דהאי מילתא דקבילו עלייהו משום מנהגא שרי או אסיר ובי דינא גזר כדין וברין• ועם כל דא סבירו וקבילו עליהון מנהגא בשביל הדין מילתא. גלוי למקבלי מנהגא׳ אבל אי אנהיגי מילתא מה׳ כדין נהגו כי סבירו דהילכתא כך ואח״ב אשכחו דהילכתא ליתא כמה דחשבו אינון אלא הפך מנהגהון כדין בודאי מנהגא בטעות מיקרי וצריך להפוך יתיה על אופני׳־ ״Nach meiner Meinung liegt ein Minhag nur dann vor, wenn Leute, die einen Minhag auf sich genommen, sich dessen bewußt sind, daß der betreffende Brauch als Minhag zur Erleichterung oder Erschwerung eingeführt und von einem Bes-Din beschlossen und daß es im Bewußtsein der Einführer des Minhag gewesen, weshalb der Minhag übernommen wurde; wenn die Leute aber irgendetwas in der Meinung, es entspreche dem Gesetze, eingeführt haben und nachher sich herausstellt, daß das Gesetz entgegen ihrer Annahme entscheidet, so liegt zweifellos ein irriger Minhag vor, den in sein Gegenteil zu verwandeln eine Notwendigkeit ist.“ Diese Definition begründet er noch aus einem Ausspruch des Jeruschalmi (zu ersehen ™׳רי״ף פ׳ מקום שנהגו)der die Aufhebbarkeit eines Gelübdes gleichfalls davon abhängig macht, daß es aus Irrtum über ein gesetzliches Verbot entstanden, nicht aber als bewußte Erschwerung übernommen ist; nur im letzteren Falle sind so נדר wie מנהג wohlbegründet und unaufhebbar. Es folgen nun einige spezielle Begründungen des Minhag, der zur Behandlung steht. Es wird auf die allgemeine Zustimmung fast aller פוסקים zur Einschaltung des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.