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Jeschurun · 1928-09-01 · Heft 9-10 (September 1928) · p. Seite 508

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 9-10 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
Seite 508 (sequence 36)
Language
German
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508 Äus der Geschichte der Juden in der Bukowina usw. Mit den neuen verschärften Maßnahmen zur Verhinderung der ״Eindrängung fremder Juden“ jedoch begnügte sich das Kreisamt nicht. Hatte es doch diese Ideen von Anfang an schon warm begrüßt, in sich aufgenommen und schon im Jahre 1805 in Ansehen der Emporhebung der Stadt Suczawa die Meinung der Zurückvertreibung der galizischen Juden aus der Bukowina nach Galizien vertreten.1) Ununterbrochen forderte es also vom galizischen Landesgubernium zwecks Handhabung der neuesten Gesetzesbestimmungen, die Ausdehnung und Spezifizierung der für Juden geltenden Reisevorschriften, sowie des gedruckten Kreisschreibens vom 23. 10. 1801,2) das bloß auf fremde, nicht aber auch auf galizische Juden lautete, auch speziell auf die aus dem nahen Galizien nach der Bukowina reisenden und sich ״einschleichenden Juden“, um auf diese Weise ihrer Einschleichung wirksamer begegnen zu können. Zur Unterstützung seines Antrages führte der Kreishauptmann Johann Platzer an: ״Da die Bukowinaer Juden ohnehin nach besonderen Gesetzen behandelt werden und keine fremden nicht klassifizierten Juden, — nicht allein aus Siebenbürgen, Moldau und Chotgner Raga, das ist aus einem fremden Lande, sondern auch die aus Galizien seit dem 1 .11. 1786 eingewanderten und eingeschlichenen Juden — in der Bukowina geduldet werden sollen und also in Zukunft in der Bukowina nicht mehr aufgenommen werden dürfen, sind die galizischen Juden, um ihrer Einschieichung für die Zukunft zu steuern, in Beziehung auf die Bukowina als Juden anderer K. K. Erbprovinzen zu erklären.“ Dieses müßte — so führte er in einem zweiten noch gründlicher und eingehender ausgearbeiteten Antrag aus — um so mehr geschehen, als ״bis nun die Bukowina als ein zu Galizien gehöriger Kreis und also die galizischen Juden ‘) Brcht. d. KÄ. (KV. Steipee und KH. Schreiber) an Gub. v. 27. 4. 1805 ZI. 1304. PR. nach Auskünften d. Suczawaer Stadtgemeinde-Gerichtes. 2) Hkzld. v. 1. 10. 1801 Hofzl. 2580/1113; Gub. Kreisschreiben v. 23. 10. 1801 30761/8482.

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