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Jeschurun · 1928-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1928) · p. Seite 454

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 454 (sequence 86)
Language
German
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454 Das Leid der Tiere. Thora zu erwerben.“x) Ja, in der berühmten Äggada, da Rabbi in den Ruf ausbricht: ״Wie groß sind die Werke Chijas“, fängt dieser, um Waisenkinder unterhalten zu können und Leder für ihre Schulbücher zu gewinnen, Hirsche.* 2) Der Jäger wird immer mehr zum Fallensteller, so daß für Fischer und Jäger das gleiche Wort צייד allgemein wird. Nun geht wie beim Fangen der Fische so auch beim Fangen der Vögel und der Landtiere es nicht ohne Qualen für das Tier ab. Das Erlegen mit Bogen und Pfeil, wenn dieser tödlich traf, brachte sicher dem Tiere geringeres Leid als die oft lang währende Todesangst im Netz. Worauf es ankommt, ist, ob im jüdischen Volke ein Begehren nach der Jagd um der Jagd willen herrschte, ob seine Großen ihr ״edles Jagdvergnügen“ trieben, ob seine geistigen Führer, die Propheten und Sänger, die Dichter und Denker, die Heroen der talmudischen und rabbinischen Zeit es billigten und womöglich verherrlichten. In der nachbiblischen Zeit sind bekanntlich Nimrod und Esau Typen des Bösen. Sie sind die einzigen, die in der Bibel als Jäger bezeichnet werden.3) Esaus Nachkommen werden von dem Propheten als der grausame Erbfeind Israels hingestellt4) und haben sich als solche oft genug in der jüdischen Geschichte erwiesen. Wenn in der späteren Zeit die schlimme Eigenart Edoms und seines Stammvaters noch schärfer herausgehoben wird, so mag das auf den Gegensatz zwischen dem wilden und rohen Bergvolk und dem geistig veranlagten und interessierten Israel, zwischen dem ״Bewohner 1) Tanch. 2 וילך, Ende. — Dafür, daß die Fischer in nach- Biblischer Zeit in Palästina eine besondere Innung bildeten (Mainzer, S. 42) sind die von ihm angegebenen Quellen j. Pes. IV 30 d und b. Moed Kat. 13 b kein Beleg. Die Fischer können ja über die religionsgesetzliche Verpflichtung, die sie dort übernehmen, sich in einer Versammlung geeinigt haben. Ebensowenig ist für Fischereigenossenschaften etwas aus Lucas 5, 7. 10. zu entnehmen (Mainzer S. 43 Anm. 2). 2J Keth. 103 b. 3) Gen. 10, 9; 25, 27. *) flmos 1, 11; Jes. 63, 1; Ob. 1 u. o.

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