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Jeschurun · 1928-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1928) · p. Seite 448

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 448 (sequence 80)
Language
German
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448 Die Besoldung rabblnisdier FiMttionen usw. grundsätzlich nur auf die Dinge, שנתפשטו בכל המקומות והקבעו 1׳להלכה) allein, wenn auch heute nicht mehr, vor nicht langer Zeit bestand der Usus überall, und wichtige Anzeichen sprechen dafür, daß die Ursprünge des Usus wirklich Gemeinde- Tekanot waren, die ihrerseits wie alle תקנות ומנהגי הקדמונים in den תקנות החכמים ihre Quellen hatten. Die Zusammenhänge sind — wie zumeist — auch hier offenbar absichtlich nicht mitüberliefert, um die Einrichtung vor willkürlicher Außerkraftsetzung zu schützen. Man kann aber ihre Spuren mit Deutlichkeit verfolgen. Bekanntlich haben die Rabbiner ihre Wirksamkeit ohne Besoldung ausgeübt, 2) כי אסור לעשות את התורה קרדום לחפר בו Sie haben sich wie andere durch Handwerk oder Geschäft ernährt und dabei entweder hauptberuflich3) oder nebenbei4) rein לשמה als Rabbiner betätigt. Die חו״ל haben indessen für ein Äequivalent der Hingabe und Zeitaufwendung der Rabbiner einigermaßen Sorge getragen, indem sie dem Zibbur die Verpflichtung auferlegten, in der Zeit der Betätigung der Rabbiner für das öffentliche Wohl deren Arbeiten und Geschäfte zu besorgen. Sie haben dies mit den Worten: מכאן (5 לת״ח שבני עירו מצווין לעשות לו מלאכתו sogar aus einem Schriftvers gefolgert, wenn auch dabei natürlich vorausgesetzt wurde, daß der ת״ ח vorerst freiwillig seine Angelegenheiten vor den Angelegenheiten des öffentlichen Wohles zurückstellte.6) Es war freilich nur an eine bescheidene Entschädigung für das Allernotwendigste gedacht7), aber die Entschädigung war im Prinzip doch schon zu einer Pflicht der Gemeinden durch תקנת חכמים geworden. In Konsequenz daraus ist dann die bekannte Entschädigungsform des שכר בטלה ממלאכה für die ') Ebenda. — 2l Vgl. Äbot «, 5; Bechorot 29 a, Ketub. 105 a, Kiddusch 58 b. 3) In Erfüllung von Äbot «, 10 und Berachot 35 b. — 4) Im Sinne von Äbot 2, 2 und ebenfalls Berach. 35 b. 5) Joma 72 b. 6) Vgl. Schabbat 11« a. 7) Ebenda: י והנ״ט ובד vgl. dazu Raschi.

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