Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- Seite 427 (sequence 59)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Geschichte der Juden in der usw. 427 eben dadurch aber die Bukowina verlassen hatte und erst nach Promulgierung der Judenordnung vom 7. 5. 1789 wieder in die Bukowina zurückgekehrt war. Die Regierung, die durch dieses unerwartete Ergebnis — daß die ״eingeschliche״״ nen“, größtenteils ursprüngliche Bukowinaer Juden seien — ihre Pläne einer starken ״gesetzlichen Verminderung“ der Juden teilweise durchkreuzt sah und unter diesen Umständen nach den bisherigen Bestimmungen die ״Abschaffung“ nicht realisieren konnte, fühlte sich daher veranlaßt, die Entscheidung in ent׳־״ sprechend verschärftem Sinne zu treffen: die diesfälligen Nor״״ men auch diesmal durch Korrekturen in den Bestimmungen um״׳ zugestalten und präziser zu formulieren. Sie interpretierte die beideii Stichjahre 1783 und 1786 näher, und bestimmte: daß zur weiteren ״Duldung“ in der Bukowina, natürlich bei Zurückführung auf die klassifizierten Nahrungswege beide Voraus״״ Setzungen, sowohl die der Klassifizierung im Jahre 1783 als auch die des faktischen Aufenthaltes in der Bukowina am 1. 11. 1786 als Kardinalbedingungen notwendig seien. Demnach wurden alle im Jahre 1783 klassifizierten, jedoch später ausgewanderten und erst nach dem fixierten Stichtage des 1. 11. 1786 zurückgekehrten Juden aus der Kategorie der noch ferner Verbleibenden eliminiert wegen Fehlens der einen Grundbedingung, des tatsächlichen Aufenthaltes in der Bukowina am Normaltage, ihres Bukowinaer Heimatsrechtes für verlustig erklärt und gleich allen anderen ausländischen, erst nach diesem Zeitpunkte in die Bukowina eingewanderten Juden behandelt und ״hinausgewiesen“. Von den mit dem Prädikate ״zur Hinausweisung geeigneten“ sollten nur diejenigen ״unentbehrlichen“ Juden ausgenommen werden, ״welche die unausbleiblich erforderliehe Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes wegen besonderer Geschäfte und dabei übernommenen contraktmäßigen Verbindlichkeiten aus Rücksicht auf den öffentlichen Dienst des Staates oder Publikums erproben“. In diese Gruppe der ״Unentbehrlichen“ gehörten: Großindustrielle z. B. die beiden Lieferanten Löbl Leider in Waskoutz und Samuel Brunstein