Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- Seite 426 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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426 Die Geschichte der Juden in der usw. aufhin das beim Kreisrabbiner Vorgefundene gesammelte Geld beschlagnahmt und gegen ihn selbst ״als Leiter und Urheber dieses Geldsammelgeschäftes“ eine Untersuchung eingeleitet. *) Sonst aber war diese Aufdeckung und Vereitelung der schützen״׳ den Gegenaktion, bei dem derweil bloß theoretisch-formellen Charakter der ״Äbschaffungsangelegenheit“ nicht von folgenschwerer Bedeutung für die Juden. Der Kreisrabbiner persönlich suchte um die Bewilligung seiner Auswanderung in die Moldau an, er wurde jedoch von der Genehmigung seines Anliegens nicht verständigt und bis zur Beendigung der gegen ihn geführten Verhandlung zurückgehalten. Nach seinem ״Abzug“ war der Posten des Bukowinaer Kreisrabbiners bis zu dem Jahre 1833, da er vom Kreisrabbiner Simson Horowitz wieder besetzt wurde,* 2) vakant und bis dahin vom jeweiligen Czernowitzer Religionsweiser vertreten.3) § 2. Zweite, verschärfte Klassifizierung und Vertreibung. — Ausdehnung des Äufnahmsverbotes von Juden in der Bukowina für jüdische Frauen and Mädchen aus anderen Kreisen (1806—1807). Die Bischan’sche Untersuchung vom Jahre 1805 zeitigte das überraschende Resultat, daß ein großer Teil der seit dem 1. 11. 1786, dem Normaltag, eingewanderten Juden, eigentlieh schon in den Klassifikationslisten des Jahres 1783 vorkam, *) Ministerialschreiben v. 12. 2. 1805; galizisches Landespräsidialschreiben vom 11. 3. 1805 ZI. 951/PR.; KÄ. Präsidium an Vizekreishauptmann Bischan v. 21. 3. '1805 ZI. 75/PR.; KÄ. Bericht an galiz. Land. Präsidium v. 24. 2. 1805 ZI. 45 u• 47/PR.; Gubernial- Kommission zu Czernowitz an KÄ. vom 2. 9. u. v. 12. 9. 1805 (Leiter der Kommission: Hof rat Mitscha) Kreiszl. 241 u. 268/PR. 2J Ka. Erl. v. 6. 4. 1833 ZI. 5347, Stadtgemeindegericht Czernowitz v. 15. 4. 1833 ZI. 2016 an Samson Horowitz früher Rabbiner zu Zolkiew betreffend Bestätigung bez. Ernennung zum Kreis״ rabbiner. Eidesablegung am 16. 4. 1833. 3) Religionsweiser: Mathes Moses Lewith (1817), Meier Reiner, Ephroim Zelniker, vgl. weiter unten Bericht d. VKH., Lindemann an Gub. v. 28. 1. 1822 ZI. 180.