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Jeschurun · 1928-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1928) · p. Seite 424

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Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 424 (sequence 56)
Language
German
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424 Die Geschichte der Juden in der usw. angenommenen 1. 11. 1786 in die Bukowina gekommen sind. x) Unter dem Vorwände des Schutzes der bestehenden Gesetze wurden also die altangesessenen Bukowinaer Juden der freien Berufswahl für verlustig erklärt und an die ״Klassifizierung“ d. h. an den ihnen oder ihren Eltern im Jahre 1783 * 2) ausschließend angewiesenen bestimmten Nahrungserwerb, gebunden, ohne Rücksicht auf ihre Eignung, ־Mittel oder sonstigen wesentlichen Umstände und davon bedingte nachträgliche Folgen für ihre Lebenserhaltung, Existenz oder sogar gänzliehen Ruin.3) Logischerweise folgte daraus die Konsequenz, daß die ״fremden oder aus Galizien in die Bukowina eingewanderten“ Juden infolge des Fehlens ihrer Namen in dieser ״Klassifizierungsurkunde“ auf dem Bukowinaer Territorium nicht weiter zu dulden waren und ohne Rücksicht auf ihre gesetzliche Einwanderung mittels behördlicher Erlaubnis und auf ihre bezahlte Inkolatstaxe und auf den Besitz des ״Steuerbücheis“ als ״des Dokumentes über das zustehende Inkolatsrecht“ für hergelaufene, ״eingeschlichene“ und ״zur Abschaffung geeignete Juden“ betitelt und als solche angesehen wurden. Mit anderen Worten, die altangesessenen sollten indirekt in Form der Klassifizierung zur gewünschten Auswanderung gezwungen und die ״neueingewanderten“ direkt vertrieben werden. Entsprechend dem Charakter der neugeschaffenen Situation für die Bukowinaer Juden, der zunächst zwar nur grundsätzliehen Wert hatte ohne konkrete Formen anzunehmen, konnten zu Judengemeinde-Vorstehern nur solche Juden gewählt wer- *) Hfkzld. v. 19. 8. 1804, 13900; Gub. Vdg. v. 21. 9. 1804 37646/8720 u. v. 10. 1. 1805, 164; Patent v. 8. 3. 1805 Gub. ZI. 8804; KÄ. Ork. v. 5. 2. 1805 Nr. 965; Stöger a. a. O: § 28, S: 42—45; Stöger, die jüd. Bevölkerung in Galizien und ihre Evidenzhaltung § 10, S. 375; Johann Polek Statistik des Judentums, S. 7. 2J Vgl. Jeschurun XV. 1/2, 3/4, S. J. Schulsohn, Vertreibung der Juden aus der Bukowina S. 33 ff., 45. 3) Vgl. weiter unten den Bericht des KH, Platzers an Gub. v. 30. 11. 1810, 9278.

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