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Jeschurun · 1928-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1928) · p. Seite 380

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 380 (sequence 12)
Language
German
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380 Die Jüdische Höhere Schule in Theorie usw. kaiiip und Gaudig begründete Arbeitsschule, die den Verfassern der preußischen Richtlinien vorgeschwebt hat, wenn sie schreiben: ,,Der Unterricht ist grundsätzlich Ärbeitsunterricht.“ Das Wesen dieses Betriebes ist allerdings schwer zu definieren, da er heute noch sehr verschiedenartig ausgelegt wird. ״Freigeistiger Unterricht“ nennen ihn die einen und verstehen darunter einen Unterricht, der dem Geiste der Schüler vollständige Bewegungsfreiheit gewahrt, Erlebnisunterricht die andern, und denken dabei an die rege Anteilnahme, zu der er die Schüler zwingt. Jedenfalls sind Spontaneität und Aktivistnus die Grundprinzipien, die ihm zugrunde liegen. Den Anstoß zum Nachdenken soll nicht die Lehrer-, sondern die Schülerfrage geben. Fragend, vorschlagend, antwortend und veranschaulichend soll der Schüler den Weg suchen und finden zur Arbeit. Die Freunde dieses Ärbeitsunterrichts sind zahlreich, sehr zahlreich aber auch die Gegner. Die radikalen entschiedenen Schulreformer verlangen eine Lebensschule. Auf der andern Seite stehen die Ältorfpädagogen, die die Möglichkeit eines erfolgreichen Unterrichtes leugnen, der von der Außenwelt seine stärksten Antriebe erhält. Sie vertrauen der inneren Aktivität des Menschen und glauben an Einsichten, die hervorbrechen entgegen dem, was aus dem äußeren Leben, aus dem Sinnenschein, aus dem Verstände erschaut wird. Dazwischen stehen die Studienräte, die die alte deutsche Schule wollen und die Abneigung gegen den politischen Gegner auf seine Reformen ausdehnen. Aber auch fortschrittlich gesinnte Schulmänner stehen durchaus nicht alle entschieden auf dem Boden des ausgesprochenen Ärbeitsunterrichts. Das einfachste wäre nun für die jüdische Schule, angesichts dieser Uneinigkeit, sich mit der alten Unterrichtsart zu begnügen. Doch ganz abgesehen von dem Zwang zur Respektierung der Richtlinien, die ja bislang nur in Preußen — und aucn da nicht überall mit gleicher Strenge — verlangt wird, ist diese Stellungnahme nicht gerechtfertigt.

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