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Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 365

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 365 (sequence 121)
Language
German
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Der Streit um die Erbfolge usw. 365 dem 2. Perek der Spräche der Väter, von dem uns dort die herrlichen Worte von Thora und Derech erez und andere Worte von höchstem Ewigkeitswert überliefert werden. Diese Entscheidungen führt Magen Äwrohom offenbar sogar gegen unseren Lehrer, den Remo, als die nach seiner Meinung endgültige an. Eine ausführliche Darstellung des ganzen Fragenkomplexes gibt das neuerschienene wertvolle Werk ״Sefer Chasaka Rabba“ von Jakob Kroch (herausg. von P. I. Kohn) Leipzig 1927, Seite 112. Er sagt u. a.: ,,Bei einem Schcchet und Chason scheint es, daß alle Welt dem Sohne den Vorzug gebe, und es kann auch sein bei dem heutigen Amt des Rabbiners, daß dieser nicht geringer ist als ein Schliach Zibbur, und da er verpflichtet ist der Gemeinde zu vollführen alle ihre Bedürfnisse, sowohl die amtlichen wie die persönlichen, er den Charakter hat wie ein Chason.“ Wo also Chasonus nicht erblich ist, ist es das Rabbinat gewiß nicht. Oruch Haschulchon zur gleichen Stelle des Or. Ch. 53 (sub 27—29) schreibt: ״Die vom Remo auf Grund einer Tschuwo des Raschbo erfolgte Entscheidung, daß der Sohn erhalte die Stelle seines Vaters, begründet Rachbo darauf, daß man so den Minhag bei Anstellungen hatte. Der Remo allerdings erwähnt davon nichts, und dies bedarf der Begründüng. Daher scheint mir in der Tat, daß die Worte des Sifri sich gar nicht auf Vorbeter oder Rabbiner beziehen. Sifri redet nur von Vorstehern, die man ehrenamtlieh einsetzt. Aber wenn die Gemeinde einen Vorbeter engagiert, wie kann man da sagen, sein Sohn geht voran? Können sie doch sagen: Dir wollen wir Geld geben, Deinem Sohn nicht. Gibt es denn auf das Geld der Gemeinde eine Chasokoh? . . . Um wieviel mehr, wenn man einen Vertrag mit dem Vorbeter und dem Rabbiner .gemacht hat. Wie kann man sich verpflichtet haben, seinem Sohn das zu zahlen, was der Vater bekommen hat? Deshalb hat der Raschbo es nur mit ihrem Minhag begründet, und nur zur allgemeinen Bekräftigung

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