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Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 363

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 363 (sequence 119)
Language
German
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Der Streit um die Erbfolge usw. 363 welcher Eigenschaft immer? Ihre Wahl ist gültig, es gibt keinen Regreß dagegen. Es ist nicht einmal möglich, zu sagen, die Gemeinde habe Unrecht getan, denn es kann nicht als Verstoß gegen die Pflicht, als Sünde bezeichnet werden, eine Kedima nicht zu berücksichtigen. So wenig wie jemand sich versündigt, wenn er nicht den schönsten Esrog erwirbt, solange er nur einen koscheren kauft; so wenig wie derjenige sich versündigt, der Chaliza vornimmt, selbst wo Jibbum die Kedima hat, so wenig versündigt sich die Gemeinde, die eine Kedima eines Kandidaten nicht berücksichtigt. Dies gewiß nicht, wenn nicht Trotz gegen das Gesetz, sondern sachliche Momente des Gemeinde-Interesses die Nichtachtung bewirkt haben. Wir glauben daher im Sinne der Würde des jüdischen Din es entschieden aussprechen zu dürfen, daß man bei der Wahl und Besetzung eines Rabbinats nicht für die Verwandten des früheren Inhabers mit den Waffen der Halacha kämpfen solle. Es bedeutet eine Reinigung der Atmosphäre, sich zu bescheiden und zu sagen: Es gibt Momente für-, es gibt Momente gegen die Erblichkeit des Rabbinats. Es spricht der Minhag dabei ein gewichtig Wort mit. Es gibt unter den Großen der הוראה ganz verschiedene Auffassungen, drum laßt hier die Halacha aus dem Spiel! Wenn in Deutschland iti den letzten Jahren manchmal das Rabbinat von Vater auf Sohn übertragen wurde, so geschah es aus Pietät, aus Liebe zu dem verstorbenen Führer, aus Anhänglichkeit an sein Haus. In keiner schöneren Weise kann sich die Verbundenheit einer Stadt mit ihrem Rabbiner aussprechen, als daß man einen Angehörigen der Rabbinerfamilie, wenn man ihn für geeignet hält, zum Fortträger der väterlichen Traditionen macht. Das ist aber weiter nichts wie ein Ausdruck innerlicher Religiosität, persönlicher Verbundenheit, aber nicht des Din, der juridischen und religiösen Bindung. So ist es auch besonders bei den Chassidim bei der übergroßen Verehrung, die dort der Zadik und Rebbe genießen, ein freisteigender Akt der innerlichen Pietät, des Glaubens an die höhere

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