Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 359 (sequence 115)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Streit um die Erbfolge usw. 359 den Gutachten ein direkter Widerspruch bestünde, daß mair daraus entnehmen dürfte, daß dieser große Meister seine An* sicht später revidiert habe. Er bleibt im Gutachten 13 seiner Meinung vollkommen treu, daß, soweit ein Rabbiner in sich nur die Würde der Gelehrsamkeit, der großen Autorität, der fachmännischen Kapazität präsentiert, es für diese Würde eine Erblichkeit nicht gibt. Er hat nur entsprechend dem ihm vorliegenden Falle gesagt, daß manche Rabbinate. heutzutage Äehnlichkeit haben mit dem Neßius der Erben Hilleis, daß der Rabbiner ein Beamter der Gemeinde ist, ״ihre Angelegen״ heiten gegen Entgelt zu verrichten“, daß also seine Macht eine verliehene ist und daher Kinder einen gewissen Erbanspruch geltend machen können. Sehr ehrenvoll ist diese Verteidigung des ChassamSofer nicht. Sie ist im gewissen Sinn eine Degradierung des räbbinischen Amtes. Sie legt den Hauptnachdruck nicht auf die Eigenwürde seiner rabbinischen Gelehrsamkeit, sondern auf die verliehene Würde seines Beamtencharakters. Er hat es selbst gefühlt und deutlich zu verstehen gegeben, daß er sich diese Möglichkeit• der Entscheidung abgerungen hat. Im Hinblick auf das, was am Rabbineramt nicht rabbinisch ist, ist es ׳שררה ist es erblich; nicht umgekehrt. Insofern es nicht die Vertretung der Thora-Autorität ist, insofern allein hat der Sohn einen Vorzug vor Anderen und kommt es nicht auf seine Weisheit in erster Linie an, sondern auf seinen Charakter, auf seine Gottesfurcht. Mit dieser Betrachtung wollte der Chassam Sofer nach seiner eigenen Angabe den Ausspruch des Remo (in Jore deah 245, Ende) über Rechte und den Schutz des Rabbinats deutelt, Ein Paragraph, in dem einerseits das Rabbinat völlig schutzlos gemacht, der freien Konkurrenz preisgegeben wird, weil die Thora sich selber schützen muß; der andererseits ausspricht; ״Wer Chasaka erlangt hat als Rabbiner in einer Stadt, sogar wenn er sich aus Eigenem eine Würde angeeignet hat, den soll man nicht von seiner Größe wieder herabsteigen lassen, sogar wenn dort ein anderer hinkommt, der größer ist als er:;