Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 357 (sequence 113)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Streit um die Erbfolge usw. 357 Fürsten als gegen die weltliche Obrigkeit der Römer den höchsten jüdischen Würdenträger als eigentliches jüdisches Oberhaupt und als Fürsten erklärt. Diese Anerkennung hat man darin bekundet, daß man die Familie der Hilleliten als zu dieser Stellung erblich berechtigt bevorzugt hat. Man brachte dabei zum Ausdruck, daß von mütterlicher Seite Hillel vom davidischen Königshaus sich herleitete und eine Andeutung auf die Naßiwürde in den Jakobsegen in den Worten enthalten sei: ׳ומחקק מבין רגליו daß auch die Gesetzgeberwürde sich aus diesem Blute herleite. Insofern steht dieses Neßius im Gegensatz zu dem Naßiamt sonst, das nicht erblich war, sondern dem Weisesten unter den Mitgliedern des Sanhedrins zukam. Es bleibt deshalb für die erbliche Würde der Hilleliten im Unklaren, ob seine geistige Seite das Entscheidende war oder seine politisch administrative. Ein König kann nicht auf seine Ehre verzichten, es ist nicht die seine, es ist nur eine ihm verliehene. Ein Gelehrter, ein Rabbiner kann auf seine Ehre verzichten, sie ist seine eigene, nicht ihm verliehen. Ueber den Naßi gehen die Meinungen auseinander. Eine Ansicht stellt ihn dem Könige gleich, die andre dem Gelehrten. Diese letztere Ansicht ist die der Hälacha: Nur für die Neßiim aus dem Hause Hillel konnte der Zweifel am Charakter ihrer Naßiwürde entstehen. Die Absetzung des Naßi Rabbon Gamliel, ein in Seinen Einzelheiten unvergleichlicher und denkwürdiger Vorgang in der jüdischen Geschichte, wirft noch ein besonders grelles Licht auf unseren Fragenkomplex. Warum und mit welchem Recht entsetzte man Rabbon Gamliel seines Amtes? Niemand zweifelte an seiner Gottesfurcht, niemand an seiner Persönlichkeit. Er war ganz einfach zu streng, er hatte die Autorität des Naßi übertreiben wollen. Da setzte man ihn ab; obwohl ihm seine Würde vom Vater, Großvater und Urgroßvater bereits vererbt war, obwohl er selber die Würde bereits innehatte, genügte eine Unzufriedenheit mit der Form seiner Amtsführung, ihn zu entsetzen. Daraus ist ersichtlich, daß, obwohl seine Würde erblich war, er nie in dem Sinn ein Muchsak wurde wie