Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 351 (sequence 107)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Streit um die Erbfolge usw. 351 setzgebung. Gegenüber patriarchalischen Gefühlen vergangener Zeiten ist das Freiheitsempfinden der Einzelnen und der Kommunen mächtig gewachsen. Solche Zeitstimmungen und sich wandelnde Äuffassungen berühren zwar den Din nicht; was Rechtens nach Thoragesetz ist, bleibt immer Recht. Nur das ist eine Frage, wie weit es im Dienst der Sache, zur Heiligung des göttlichen Namens und zur Hebung des Änsehens der Thora ist, auf einem Recht zu bestehen. Wir meinen, daß hier schon von vornherein größte Zurückhaltung geboten ist. Wehe denen, die um ihr Eigenrecht durchzusetzen, ihre Sache stellen auf den Din der Thora, solche Gesinnung hat Israel bereits einen Tempel gekostet. (Baba m. 30b.) Wo um ein religiöses Recht sich ein Streit erhebt, der der Sachlichkeit und der Selbstlosigkeit unserer Rechtsforderung Zweifel anheftet, da haben immer die Frommen ihre Hände zurückgezogen. Da war der Verzicht der wahre Ausdruck jüdischer Charaktergröße. ״Iß nicht das Brot dessen, der es Dir nicht gönnt, habe kein Verlangen nach seinen Leckerbissen“ (Prov. 23, 6); ״Wenn das Verlangen zur Herrschaft Dich überkommt, gib Deinen Platz nicht auf, denn ein Verzieht erspart Dir große Sünden“ (Koh. 10, 4). Darum erscheint es uns grade heutzutage kein sehr glückliches Unterfangen, in der Frage des Rabbinats den Rechts- Standpunkt herauszukehren. Freiwillig und gern soll eine Gemeinde sich ihrem religiösen Führer unterordnen, sie soll ihn auf sich nehmen in einer selbstgewollten Bindung an sein Wort und an seinen Bescheid. Nur insofern als die Mehrheit in freiwilliger Entschließung ihm an die Spitze gestellt hat, ist sein Votum maßgeblich für den Bereich seiner Gemeinde. Jeder Zwang birgt in sich große Gefahr, er mehrt die Unfreudigkeit, er mindert die Liebe zur Sache. Wie der Mensch nur einen Gegenstand lernen soll, den sein Herz verlangt, so kann man auch nur demjenigen Führer in Angelegenheiten des Gewissens folgen, den man sich selbst als den rechten auserkoren.