Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 350 (sequence 106)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2293057-2293061--09863-2303154- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
350 Der Streit um die Erbfolge usw. Der Streit um die Erbfolge im Rabbinat. Von Oberrabbiner Dr. Carlebach. אשרי לדור שהגדולים נשמעים לקטנים¬!. Es gibt Zeiten, in denen Schweigen ein Verbrechen ist. Niemand darf diese edelste Tugend der Weisen üben, wenn der Name Gottes entweiht wird. Man kann dann nicht sagen: ״ich mische mich nicht in den Streit, der mich nichts angeht.“ Die Ehre der Thora geht jeden, den Kleinsten wie den Großten, den Fernsten wie den Nächstbeteiligten an. Ich ergreife daher das Wort, auf vielfache Bitten hin, trotz des geringen Grades meiner talmudischen Kompetenz, deren ich mir voll bewußt bin. Ich tue es, weil ich glaube, daß eine Stimme der Besonnenheit im Kampfe ihre Bedeutung hat, weil ich weiß, daß die Kämpfenden leicht das Augenmaß verlieren. Ich tue es, weil ich es als heilige Pflicht vor der Oeffentlichkeit des Judentums empfinde. Um die Frage unseres Themas wird, wie jedermann weiß, in mehreren hochbedeutenden Gemeinden Israels mit äußerster Erbitterung gekämpft. Dieser Kampf ist tief bedauerlich. Er ist schrecklich, er vernichtet die Würde der Thora. Er zerstört blühende Gemeinden. Alle Edlen blicken auf ihn mit blutendem Herzen. Das rabbinische Erbfolgerecht oder wie es in einem vor wenigen Tagen in Kowno erschienenen Werkchen sich nennt, משפט ירושת המשרה ist kein Novum auf dem Markte der Thora. Schon Große und Allergrößte haben um seine Geltung ihre Federn bemüht. Es scheint mit diesen Äeußerungen der Großen zu gehen wie mit jenen bedrohlichen Wassern, welche ״die Schüler trinken, die nach euch kommen und daran sterben.“ Unsere Zeit ist offenbar dynastischen Dingen nicht sehr günstig. Die ״lachenden Erben“ liebt sie nicht, erbliche Würden kennt sie nicht, selbst an die realen Hinterlassenschaften greift der mitleidslose Staat durch seine Erbschaftssteuerge-