Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 321

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 321 (sequence 77)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2292929-2293057-2293061--09834-2303125
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Parallelen zur Sagenkunde aus Talmud usw. 321 Diesseits erfolgt, damit der reine Genuß des Jenseits hierdurch nicht getrübt werde. Aber nicht ewig währt diese Strafe, die ja nur ein Mittel der Läuterung sein soll, um die Seele zu befähigen, die Schlacken, die ihrem Wesen anhaften, von sich abzutun und einen höheren Aufstieg der seelischen Kräfte des Mensehen zu ermöglichen. Als Beweis der begrenzten Dauer dieser Strafen dient der weitere Verlauf der Erzählung des Talmud, die von der schweren Strafe einer gewissen Mirjam berichtet, die nur solange währe, bis Simon ben Schetach komme und seinerseits die gleiche Strafe erleide.1) Der Talmud bleibt in der Darstellung seiner auf das Ethische und Erzieherische eingestellten Tendenz treu, jede Erzählung hat diesen ethischen Sinn, in ihm liegt das Grundmotiv, das auf die Gestaltung des eigenen Lebens entscheidend wirken soll. Wie hier Gedanke und Tendenz der Welt des Talmud ureigen ist, scheint auch die Form, das aüßere Gewand, ein ursprügliches zu sein, das aber seine Nachbildung in dieser Tantalus Sage gefunden hat. Denn die Verse Homers über die Büßer in der Unterwelt hat man schon lange als nachträgliche Einschiebung erkannt und die Bestrafung des Tantalus durch den immer währenden Durst, den er nicht löschen kann, als spätere Zutat angesehen, die nur noch von jüngeren Autoren gebracht wird. In der Wissenschaft herrscht fast Uebereinstimmung darüber, daß dieser Büßer-Abschnitt der Odyssee ״auf einer theologischen Anschauung beruht, die dem Vorstellungskreise der homerischen Zeit fernliegt. Dies darf als gesichert gelten“.2) Es kommt hinzu, daß diese Art der Strafe auch auf die falsche Deutung eines Gemäldes der in einem See versunkenen *) Siehe die dort angeführten Stellen j. Chagiga II 78 a, j. Sanhedrin VI 23 c. 2) Paul Caner‘ Grundfragen der Homerkritik 2. Aufl. 1909. S. 320 und 133. v. Wilamowitz‘ Homerische Untersuchungen S. 199 ff., v. Wilamowitz‘ Die Heimkehr des Odysseus 1927 S. 5, Roscher‘ Ausführliches Lexicon a. a. O.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.