Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 263 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Leid der Tiere. 263 heit auszunutzen, sich zur ethischen Höhe durchzuringen, den natürlichen Haß gegen den Feind durch einen Liebesdienst zu überwinden, ist so wichtig, daß davor der Schmerz des Tieres zurücktreten muß. Wobei bemerkt sein mag, daß es sich nicht um besondere Qualen handelt. Demjenigen, der dem jüdischen Religionsgesetz fremd gegenüber steht als einer Summe von Vorschriften, deren Entstehung aus den niederen und unvollkommenen Vorstellungen ihrer Zeit zu erklären ist, wird es unverständlich erscheinen, daß das ״Leid der Tiere“ zurücktreten muß dort, wo es mit den Bestimmungen dieses Religionsgesetzes in Konflikt gerät. Für den Talmud sind aber die ״Gesetze der Lebensführung“ oder wie man das irreführende ״Zeremonialgesetz“ wiedergeben mag, von der gleichen Bedeutung wie die ethischen Vorschriften (übrigens nicht minder für die Bibel selbst). Es ist daher verständlich, daß das an sich umfassende Grundverbot צער בעלי חיים übertreten werden kann zugunsten eines in der Stufenfolge halachischer Wertung als wichtiger geltenden Gebotes. So kann man ein Tier, das am Sabbat in einen Graben gefallen, nicht selbst aus ihm hervorholen. Hier tritt eben das Sabbatgebot in seiner alles zurückdrängenden Bedeutung in Kraft. Wohl aber soll man wegen des ״Leides der Tiere“ alles anwenden, um es bis zum Ausgang des Sabbath zu ernähren oder ihm Gelegenheit geben, sich selbst herauszuarbeiten.1) Es gilt hier, das Verständnis zu gewinnen, welch überragende Bedeutung das Thoragesetz und seine Normen haben und vor allem die Prinzipien zu erkennen, nach denen das weniger Bedeutsame vor dem Bedeutsameren zurückzutreten hat. Die übliche falsche Einstellung zum jüdischen Religionsgesetz beruht auf dem Mangel dieser Einsicht. Ganz entsprechend, wie z. B. das Töten der Tiere zum Zwecke der Ernährung — die Notwendigkeit der Fleischnahrung einmal vorausgesetzt — uns ohne weiteres erlaubt erscheint, so muß *) Sabbath 128 b.