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Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 262

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 262 (sequence 18)
Language
German
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262 Das Leid der Tiere. aus. Wenn man dem Feinde behilflich ist bei den Handreichungen, so gibt ein Wort das andere, man kommt mit ihm ins Gespräch, geht mit ihm eine Strecke, kehrt mit ihm ein und so wird der angesammelte Haß schwinden. Auch an der zweiten Stelle ist dem Wortlaut nach nur an eine Hilfeleistung gegenüber den Besitzer des Esels gedacht. In der talmudischen Diskussion über diese Bibelgesetze wird aber aus diesen Stellen abgeleitet, — die Darstellung im Einzelnen würde hier zu weit führen — daß es verboten ist, den Leiden der Tiere ruhig zuzusehen. Es wäre demgemäß nur im ersten Falle, wo das Tier unter der Last seufzt, geboten, ohne Entgelt das Tier von der Last zu befreien; im zweiten Falle aber, wo das Tier — so faßt wenigstens der Talmud die Stelle auf — nicht mehr unter der Last seufzt, sondern es nur gilt, mitzuhelfen, um die Last noch einmal aufzuladen, dürfe man dafür Lohn beanspruchen. Wenn man in die Verlegenheit kommt, zweien helfen zu müssen, dem einen beim Äbladen, dem anderen beim Äufladen, so müsse man erst abladen helfen wegen צער בעלי היים weil es sich beim Abladen außer dem Liebesdienste gegenüber dem Mitmenschen zugleich darum handelt, dem Tiere einen Schmerz zu ersparen. Allerdings wird hinzugefügt, daß wenn derjenige, der inbezug auf das Aufladen in eine schwierige Lage gekommen, ein Feind ist, man zuerst diesem helfen müsse, um den bösen Trieb, den natürlichen Haß zu unterdrücken.1) Wir haben hier eine entscheidende Stellungnahme für das Verhalten zu Leid der Tiere. Wie überall wird das Thoragesetz erst von rechter Bedeutung, wenn es sich um einen Konflikt der Pflichten handelt, um ein Äbwägen zwischen Bedeutungsvollem und weniger Bedeutendem. Die Gelegen׳- *) Baba m. 32 b und Maim. Hilch. Rozeach XIII 13; Schulch. Är. Chosch. Mischp. 272, 10 — Ungenau ist daher die apodiktische Behauptung von M. L. Bamberger (״über Tierschutz nach den Lehren der Thora“ Jesch. II S. 84) ״der Talmud lehnt es ab, in dieser Pflicht eine Pflicht gegen den Nebenmenschen zu erblicken, lediglieh die Rücksicht auf das Tier ist es, welche den Grund für diese Bestimmung bildet, (von uns gesperrt.)

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