Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 258

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 258 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2292929-2293057-2293061--09771-2303062
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

258 Das Leid der Tiere. soll, ist übrigens schon in der Bibel ausgesprochen. Und geradezu rührend klingt, wenn das genannte Buch mit einer uns naiv anmutenden Teleologie sagt: ״Gott habe deshalb Wesen geschaffen, die sich von anderen Lebewesen nähren, damit der Mensch sich nicht darüber erregt, wie konnte es Gott gestatten, Vieh und Vögel zu schlachten, wie nahm Er da keine Rücksicht auf den Schmerz seiner lebendigen Geschöpfe.“1) * * * Wie bei dem Verbot, ein Glied von einem lebendem Tiere zu genießen, so hat der Schmerz der Tiere auch für ärgere biblische Verbote den Grund abgegeben. ״Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit ihren Jungen an einem Tage schlachten“ (Lev. 22, 28). Dazu bemerkt Maimonides:2) ״Das Leid der Tiere ist hier sehr groß, es ist hier kein Unterschied zwischen dem Schmerz des Menschen und dem Schmerz der Tiere. Die Mutterliebe, das Erbarmen mit dem Kind hat nichts mit Verstandeserwägungen zu tun, es ist ein Ausfluß des Gefühls (wörtlich: der Einbildungskraft), das den meisten Tieren genau so wie den Menschen eigen ist. Das Gebot ist speziell beim Rind und Schaf ausgesprochen, weil sie uns von den Haustieren zum Genüsse erlaubt, auch kennt hier die Mutter ihr Junges. Der gleiche Grund war maßgebend für das Gebot, ״nicht die Mutter samt der Küchlein zu nehmen“. Dt. 22, 6f heißt es: ״Wenn du auf dem Wege auf ein Vogelnest triffst mit Küchlein oder Eiern, es sei auf irgend einem Baume oder auf der Erde und die Mutter auf den Küchlein oder Eiern sitzt, dann darfst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen. Die Mutter mußt du fliegen lassen, die Jungen aber darfst du dir nehmen, auf das es dir wohl ergehe und du lange lebst.“ Maimonides hat also auch hier das Erbarmen mit dem Tiere als Grund des Gebotes angenommen, man sollte die 1) a. a. O. § 14 (Mek. Nird. S. 15). 2) More Neb. III 48.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.