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Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 255

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 255 (sequence 11)
Language
German
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Das Leid der Tiere. 255 genommen wäre, einen Fisch möglichst schnell und schmerzlos zu töten. Ein anderes Gesicht bekommt aber diese Stelle, wenn man die liest, wo die Frage diskutiert wird, ob Menschenfleisch seitens der Thora oder nur von den Weisen zum Genusse verboten oder gar in einem gewissen Falle nach einzelnen Dezisoren überhaupt erlaubt ist.1) Es wird kaum einen geben, der da glaubte, hier würde dem Kannibalismus freier Raum gelassen. Es ist aber diese Diskussion die Konsequenz des Kanon, daß nur dort, wo ein Schächten in Betracht kommt, das Verbot von אבר מן החי kein Glied an einem lebenden Wesen zu genießen in Geltung treten kann. Es käme hier etwa der Fall in Frage, wie ist es, wenn ein Stück Fleisch sich von einem Menschen losgelöst und in einen Topf mit einem Gerieht gefallen wäre, ob dieses zum Essen verboten. In analoger Weise ist auch jener Satz zu beurteilen: man dürfe ein Stück von lebenden Fischen abschneiden und sie essen. Es wird in dem Zusammenhang dort (bei der Gruppe der Paragraphen, die vorn Schächten handeln) wo es sich darum handelt, ob auch Fische geschächtet werden müssen, von jener anderen Frage, ob man dem Tiere einen Schmerz bereiten dürfe, abgesehen. Ein anderes Beispiel: Äerzte hatten einem Kranken, für den keine Lebensgefahr besteht, (bei Lebensgefahr entfallen fast alle einschränkenden Verbote) verordnet, einen lebenden Vogel durch Äufreißen des Rückens die Leber zu entnehmen und sie ihm einzugeben. Die Frage dreht sich darum, ob die Leber כפירשא בעלמא zu betrachten ist, nicht den Charakter einer Speise hat und darum nicht unter die Speise verböte fällt.2) Es scheint das in früheren Zeiten ein gebräuchliches Mittel der Volksmedizin gewesen zu sein. Ueberflüssig zu bemerken, daß heute auch bei den thoratreuen Juden derartige Mittel nicht mehr üblich sind. Wiederum ist im Zusammenhang dieser Erörte- *) Ebds. § 79, 1 vgl. die Kommentatoren. 2) Die sehr eingehende Literatur darüber vgl. bei R. Isak Lampronti Pachad Jizchak s. v. אבר מן התי•

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