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Jeschurun · 1928-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1928) · p. Seite 254

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1928)
Date
1928-05-01
Page
Seite 254 (sequence 10)
Language
German
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254 Das Leid der Tiere. hervor gegangen, in der Sintflut bis auf eine Familie der Vernichtung preisgegeben war und ihre ganze Art sich gewandelt hatte, so daß Gott, wollte er ihre Dauer nicht immer gefährden, wenn man das Wort wagen darf, ihr Zugeständnisse machen mußte, erst da wurde ihr der Fleischgenuß gestattet. Jetzt heißt es nicht mehr: ,,Ihr werdet herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen . . . Sehet, ich gebe euch alles Kraut, das Samen trägt, auf der Oberfläche der ganzen Erde und alle Bäume, an denen Baumfrucht, die Samen trägt; euch sei es zum Essen4‘ (Gen. 1, 28f) sondern: ,,Alles, was auf dem Erdboden sich regt und alle Fische des Meeres sind in eure Hand gegeben. Was sich regt und lebendig ist, soll euer sein zum Essen, wie das grüne Kraut gebe ich euch alles“ (Gen. 9, 2f). Aber sofort wird hinzugefügt: ,,Nur Fleisch, in dem noch das Blut kreist, sollt ihr nicht essen“ (Gen. 9, 4). Einzelbestimmungen der Halacha scheinen nun diesem grundlegenden Verbot, daß man keinerlei Glied von einem lebenden Tier genießen darf, zu widersprechen. Es ist dem Laien, der nicht in den Gedankengängen, Schlußfolgerungen, der ganzen Diskussion halachischer Erörterungen lebt, schwer verständlich zu machen, daß das grundlegende Verbot doch in Geltung bleibt trotz der scheinbaren Ausnahmen. Er kennt nicht die Methode der Ableitungen und wie die Resultate sich hier ergeben, er weiß nichts davon, daß eine Gesetzesbe- Stimmung, die so gewonnen ist, nur relative Bedeutung hat und ergänzt werden muß durch eine Bestimmung aus einem anderen Gesetzcskomplex. Ein Beispiel: Nur bei den Tieren, die ein Schächten erfordern, gilt das erwähnte Verbot, nicht aber etwa bei Fischen. So erklärt denn der Schulchan Aruch in der Tat: ״Es ist bei diesen Tieren gestattet, ein Glied abzuschneiden und es zu essen.“1) Das klingt so, als ob gar keine Rücksicht darauf 1J Jore deah § 13, 1.

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