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Jeschurun · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 210

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
Seite 210 (sequence 93)
Language
German
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210 Eine neue Geschichte des Judentums usw. über das Was gestritten. Ueber das, was rechtgläubig (״catholic“), normgebend sei, darüber habe zurzeit von Mischna und Talmud niemals ein Streit bestanden. Zu den Elementen jüdisch-talmudischer Weltanschauung gehört seit Ezechiel, der es zum ersten Male vindizierte, das Erfordernis, dass jeder Sündenbeladene, um Vergebung von seiner Sünde vor Gott zu finden, Reue, Einkehr und Schuldgefühl empfinden müsse, dies Gefühl erst sichere dem Individuum die Verzeihung seines göttlichen Vaters. So wird ein individuelles Band zwischen dem Einzelmenschen und Gott, geknüpft. Der Begriff der Sünde selbst steht in einer geoffenbarten Religion wie der des Judentums fest: Es ist ein jeder Verstoss gegen das Gottesgesetz, einerlei ob dieser durch die Tat oder eine Unterlassung geschehen sei, es ist ein malum per 8e, einerlei ob es ein moralisches Vergehen oder ein moralisch gleichgültiges, aber dem Gottesgesetz zuwiderlaufendes Verhalten betrifft. Zu Unrecht haben christliche Theologen und andere Kritiker diese Art jüdischer Anschauung mit dem Namen ״ Legalismus % Gesetzesreligion, religiös-kultische Werkheiligkeit, oder Formgläubigkeit brandmarken wollen: Wo Sünde gleichbedeutend ist mit Verletzung des Gottesgesetzes, und wo die Verletzung jedwedes Thoragesetzes Gottes Vergebung und Verzeihung erforderlich mache und das einzige Heilmittel der Verschuldung bilde, diese Verzeihung Gottes aber nur durch Opfer (zurzeit des Tempels) oder durch Gebete (nach dem Untergang des Tempels), beides aber nur durch aufrichtige Reue erzielt werden könne — da kann man nicht gut von äusserlicher Werkheiligkeit mehr sprechen, denn die Folgen sind moralische1). Bei allen vorgeschriebenen Opferhandlungen ist die Umkehr der Seele die conditio sine qua non. Selbst die sogenannten moralischen Uebertretungen, für die die *) Vgl. u. a. die einschlägigen Kapitel bei S. Schechter, Soma Aspects of Rabbinic Theology S. 219— 345 und J. Wohlgemuths diesbezügliche Abhandlungen im Jeschurun VI S. 429— 444 u. XI S. 195—337, 185-228.

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