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Jeschurun · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 183

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
Seite 183 (sequence 64)
Language
German
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Die Beweiswilrdigung im jadischen Recht 183 {אתם הי'תש עמנו) an jenem Tage an einem andern Ort zusammen“, dann gelten sie als der Lüge überführt und werden auf Grund ihrer (der zweiten Zeugen! Aussage hingerichtet. Soweit die Mischna. Sie statuiert, dass die Ueberführung {הזמה) der Zeugen als falscher, der הזמה-Strafe verfallener nur auf Grund der Formel ״ihr seid mit uns gewesen“ (עמנו הייתם) erfolgen kann. Es muss also den Belastungszeugen durch ein anderes Zeugenpaar nacbgewiesen werden, dass sie am angebliehen oder wirklichen Tatort nicht anwesend waren. Die Mischna schliesst ausdrücklich den Fall aus, dass das Alibi des angeblichen Mördes oder Ermordeten nacbgewiesen wird, geschweige denn dass das zweite Paar auf andere, noch so glaubwürdige Weise, das Lügnerische der Aussagen über die Tat selbst bezeugt, Fälle, die als הכחשה als ״Widerspruch“ gewertet werden, dergestalt dass die einander widersprechenden Zeugenaussagen sich gegenseitig aufheben*). Lediglich das Zeugnis ״ עמנו הייתםihr seid mit uns gewesen“ ist entscheidend, wandelt den ״Widerspruch“ in eine ״Ueberführung“, macht also die Belastungszeugen zu Angeklagten, die Tatzeugen zur Partei, obwohl auch hier eigentlich Zeugenaussage gegen Zeugenaussage steht und, wie der Talmud (Sanfa. 27 a) hervorhebt, nicht ersichtlich ist ״warum man den einen mehr glauben soll als den andern“. Welcher Sinn liegt dieser Gesetzesbestimmung zugrunde? Was unterscheidet das Zeugnis ״ihr seid mit uns gewesen* von allen anderen die Unrichtigkeit der belastenden Aussage aufdeckenden Zeugnissen? Diese Frage hat viele Erklärungsversuche gezeitigt Sie ist meines Erachtens folgendermassen zu לא זכיתי לירד לסו!* דברי הרמב״ם אשר פסק פ׳ יידו הלבה ב' מהלכות עדות (* דאם העידה כת השניה שום עדות אשר מכללה יבא שלא היה הדבר אז אין הזמה אל* הכחשה וכפי י״ט הלכה ב׳ מהלכות עדות פסק כרבא (מכות הי א׳) דשנים שאמרו באהד בשבת הרג זה את הנפש במקום פלוני ובאו שנים ואמרו ביום זה עמנו הייתם במקום אחר רחוק אבל ביום שלאחר יום זה הרגו ... היז ההורג עם עדיו הראשונים נהרגין שתר* ההמו וזה סוחר לע״ד את מה שאמר למעלה ראם הרגו (כלומר אותה הנפש) ביום אחר א• אפשר שהרגו ביום זה ויש כאן עדות אשר מכללה יבא שלא היה הדבר ואעפ״כ פסק הרמבים .דהוזמו ואחזיק טובה למי שייטיב ללמדני

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