Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 163 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Vertreibung der Juden usw. 163 Aufenthalt im Distrikte einschliesse und deswegen die vollzogene Abschaffung im Frühjahre eine unrechtmässige gewesen wäre, wendete die Central-Stelle ein, dass ״der Huldigungsakt sich nicht auf die mit List und Betrug eigentlich gegen die Absichten und Gesinnungen des Landesfürsten in die Bukowina eingedrungenen Juden erstrecke, die wie Fremde anzusehen und zu behandeln sind und deren Beibehaltung oder Abschaffung von dem Landesherrn abhängt״. Nach dieser mehr formellen Angelegenheit befasst sich die Note der obersten Verwaltungsbehörde mit dem eigentlichen Sachverhalt und befahl: die Administration müsse endlich die Lebensart und die Erwerbszweige der Juden derart umgestalten, dass sie diese teils zur Landwirtschaft, zum handwerklichen Gewerbe und anderen ״dem Lande Vorteil bringenden“ Nahrungszweigen anhalte, und sie solle gegen diejenigen, welche ihrem Hange zu den früheren ״gemeinverderblichen Nahrungsbetrieben“ nicht entsagen wollen, ״die gehörigen Korrektionsmittel ergreifen“1). So erstrebte der Hofkriegsrat durch diesen Befehl die Be- Schränkung der Juden in der Bukowina auf den Feldbau, das Handwerk und den Handel und ihre Verdrängung aus anderen Berufen. Er gab damit den Enzenberg’schen Anschauungen Recht, die seinem eigenen Ideenkreise und Endziele eher zusagten als die Auffassung der Verwaltungsoffiziere. Er wollte die Juden im Bukowinaer Distrikte zu ״nützlichen Gliedern des Staates“ durch Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten heranbilden, in direktem Widerspruche mit den Bestimmungen des kaiserlichen Handbillets v. 13. 5. 1781, das ihre bürgerliche Stellung zu verbessern befahl, im Gegensätze auch zu den geschilderten Anschauungen der Verwaltungsoffiziere und den natürlichen Bedürfnissen des Landes. Unterdessen sah die Bukowinaer Judenschaft, die an Freiheit gewöhnt war, nicht müssig dieser Entwicklung zu, sondern bemühte sich das drohende Unheil der Bevormundung und der J) HER Reskript v. 27/7 1782 ZI. 821; ▼gl. Zieglaner a. a. Ö. V. 84—37.