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Jeschurun · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 146

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
Seite 146 (sequence 26)
Language
German
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146 Der Gottesdienst asw. (Joma 39 a), heisst es: והצנועים היו מושכים את ידיהם, die Frommen (die Keuschen) hielten sich selbst davon zurück; wo aber äussere Güter und Vielgeschäftigkeit den Ausschlag geben, da ist die Mizwah entwertet, profaniert, ihrer Heiligkeit beraubt worden. Ich für meinen Teil lehne jede Mizwah am Feiertage oder an den Jomim Nauroim ab. Wollen wir ernstlich bei Allem eine reine Gesinnung, ein reines Herz vor Gott, dann heisst es: nehmet den Anstoss fort vom Wege meines Volkes! Man sei sich darüber klar: käufliche Ehren sind keine Ehren. ״Seitdem die Plätze in der Synagoge verkauft werden, so entscheidet der Chaje Odom § 17,19 gibt es keine Ehrensitze, keine Rangordnung mehr im Synagogenplatz״. Ist der Anteil an den Mizwaus vom Gelde abhängig, so hat er seinen Adel eingebüsst. Wieviel können wir auch hier wieder von unsren Weisen lernen, in welcher Art sie die Verteilung der Ehrenämter im Tempel unter der Priesterschaft regelten! Sie Hessen einen Wettbewerb zu, damit im idealen Ringen um die Uebung des Guten die Freude und Liebe wachse, dass nicht alles sang- und klanglos in der Tempelhalle sich abspiele, aber die Entscheidung Hel durch ein Abzählungsverfahren, also durch das Los. Wer einmal glücklicher Gewinner war, schied für die weitere Kon״ kurronz aus (Joma 22 a und 24 b). Nur der Hohepriester hatte eine Vorzugsstellung, weil diese nur dem Amt, nicht der Person galt. In ganz analoger Weise haben wir für die Mizwaus zu verfahren. חיובים, d. h. solche, die pflichtgemäss einen Anspruch haben, sollen ihn weiter behalten, er gilt nicht ihrer Person,, sondern ihrer zufälligen Besonderheit. Sonst darf nur ein rein mechanisches Auswahlprinzip obwalten, worin alle als gleichberechtigte Anwärter auftreten können. Es wäre auch ein Verfahren denkbar, dass die Mizwaus ebenso wie die Synagogenplätze käuflich bleiben. Dann aber müsste ihr Preis nach dem Vermögensstande gestaffelt sein, d. h. jeder kann sie erwerben, der Preis, den er dafür zahlt, richtet sich aber nach seiner Vermögenslage und Steuerkraft. Ob zu

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