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Jeschurun · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 94

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
Seite 94 (sequence 94)
Language
German
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94 Die Beweiswürdigung im jüdischen Hecht entscheiden würde, um die belastende formgerechte Aussage eines formgerechten Zeugenpaares, die nach den formalen Be- Stimmungen einen Schuldspruch zeitigen müsste, aber dem Richter unglaubwürdig erscheint, so dass nach seiner Ueberzeugung der auf Grund jener Aussage zu fällende Schuldspruch ein Fehlurteil wäre? Muss er auf Grund der Aussage auf schuldig erkennen oder darf er trotz ihrer einen Freispruch fällen? Es gibt Talmudstellen, aus denen manche schliessen wollen, dass der Richter in diesem Falle nicht seiner Ueberzeugung folgen durfte, sondern eine Verurteilung aussprechen musste. So wird Sanh. 44b berichtet: ״Es geschah, dass ein Mensch, der zur Hinrichtung geführt wurde, sagte: ״Wenn ich diese Sünde begangen habe, möge mein Tod keine Sühne für alle meine Sünden sein. Aber wenn ich diese Sünde nicht begangen habe, möge mein Tod eine Sühne für alle meine Sünden sein und der Gerichtshof sowie ganz Israel seien gerechtfertigt. Den Zeugen aber werde in Ewigkeit keine Vergebung zuteil.“ Und als die Weisen davon hörten, sagten sie: Ihn (zu einer neuen Verhandlung) zurückzuführen, ist unmöglich, denn das Urteil ist bereits gefällt. Er werde hingerichtet und die Kette (der Sünde) laste auf dem Halse der Zeugen! Ja, aber was kommt es denn auf ihn an? (Ist er denn glaubwürdig, die Zeugen in einen solchen Verdacht zu bringen?) Der Fall lag so, dass die Zeugen (durch jene Worte erschüttert) selbst ihre Aussage widerriefen. Nun, und wenn sie widerriefen, was tut das, (da doch der Grundsatz gilt) כיון שהגיד ״ שוב אינו חוזר ומנידwer einmal ausgesagt hat, darf später nicht etwas anderes aussagen“? Der Fall lag so, dass sie ein Motiv für ihre Aussage angaben.“ Diese talmudische Erzählung fiindet sich in mehrfacher Relation und bezieht sich auf einen Vorgang, über den folgendes berichtet wird (Jer. Sanh. VI3): ״Simon ben Schetach hatte hitzige Hände, da traten schlechte Menschen (die an ihm Rache nehmen wollten) auf und sagten: Wir haben einen Plan, wir wollen gegen seinen Sohn ein Zeugnis ahlegen und ihn hinrichten lassen. Sie legten das Zeugnis ab und der Sohn wurde zum Tode verurteilt. Als er zur Hinrichtung geführt wurde, sagten sie: Wir haben

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