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Jeschurun · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 45

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
Seite 45 (sequence 45)
Language
German
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Die Vertreibung der Juden usw. 45 fach höher als für die aDderen Einwohner. Gewerbetreibende sollten dazu noch 15% vom Einkommen, Arrendatoren jeder Art 5% vom Pachtschilling bezahlen. Für die Ehelizenz solLte zwar weiter die Taxe von 20 Dukaten in Geltung bleiben, doch hätten von nun an auch die ins Ausland sich verheiratenden Juden oder Jüdinnen eine Gebühr von 10 Dukaten als ״Abfahrtsgeld״ zu erlegen. Ausserdem wären von jetzt ab nur die Rabbiner von den Abgaben befreit, hingegen sollten selbst Kahale (= Judenrichter) diese entrichten. Ferner sollten sie von nun nicht mehr Dorfschaften in Arrenda nehmen, nicht mit Brot, Lebzelten und anderen Backwaren handeln, weil ״dies bürgerliche Nahrung ist“ und keine christlichen Weiber unter 40 Jahren am Sabbat halten. Ueberdies sollten sie zu ihrer Erkennung als Bukowiner Juden ein gelbes Band am Hute tragen. So wollte man teilweise durch drückende Steuern, durch Einschränkungen im Handel endlich auch durch schmähliche und veiächtliche Abzeichen ihnen ihr längeres Verweilen in der Bukowina verleiden und sie dadurch zum freiwilligen Abzüge zwingen. Auch sollte der Hauptkahal zu Czernowitz einen deutschen Judenschreiber unterhalten und alle Juden hätten ihre Kontrakte und ״was eine Verbindlichkeit vor Gericht haben sollte״, von der Landesstelle zu bestätigen, eine Kontrolle der Staatsgewalt über Privatsachen und Bevormundung durch die Behörden. Hingegen stand ihnen frei ״damit sie ihre Prästanda (Steuern) erwerben״ fernerhin noch Wein, Bier, Meth und Branntwein zu Schänken, Fleischbänke zu halten und Handel zu treiben, freilich unter Entrichtung von 15% Erwerbsteuer. Aus diesen Beschlüssen der Hofkriegsrats־Konferenz, die die Einführung des west־österreichischen Judensystems in der Bukowina voraussehen, treten deutlich die Tendenzen des Hofkriegsrates, wie ihres eigentlichen Autors, des Bukowinaer Administrators General Enzenberg hervor. Nicht nur die ״neuen״, die sogenannten ״fremden Juden״ sollen die Bukowina verlassen, sondern auch die ״alten״ die einheimischen, denen gegenüber man freilich nicht so ostentativ Vorgehen konnte, da man keinen Rechtsstandpunkt gegen sie hatte.

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