Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Vertreibung der Juden usw. 37 diese während der Unruhen oder aueh erst nach der Hand sich in die Bukowina eingeschlichenen Juden von dannen abzuschaffen Tätlich und zur Amelioration des Distriktes gedeihlich, dann wie und wann deren Abschaffung am fCiglichsten vor sich gehen könnte“ 1). Infolge des bayerischen Erbfolgekrieges und der Abberufung Splenys — der übrigens den Juden nicht schlecht gesinnt war und eher ihre Vermehrung förderte 2) — nach dem Kriegsschau- י) Galiz. General Kommando an Spleny vom 81. 12. 1777 Nr. 1674. 2) Splenys Antrag, das Städtchen S&dagnra, welches von Deutschen und Juden bewohnt ist, zur Freistadt zu erheben (in der Beschreibung der Bukowina S. 29} und die Ablehnung dieses von Seiten d. BKR und Erteilung einer Büge an Spleny wegen der Vermehrung des Städtchens mit Juden (HKR am 15.6. 1776 in einer Anmerkung von Polek in der Beschreibung des Bnk. Distriktes S. 162/3), ebenso Splenys Antrag, dass Juden gleich Bürgern Eid ablegen und Deputierte zur Huldigung wählen sollen (Spleny a. a. 0. S. 86, u. Zieglauer, Zustand der Bukowina S. 39). Bei Wickenhauser in Molda heisst es: ,Spleny liess viele Jaden ins Land kommen, besonders nach Sadagara.“ Die Behauptung des jüdischen Advokaten Dr. S. Kassner in der Broschüre ,Die Juden in der Bukowina“ (S. 11), dass Spleny den Jaden nicht wohlgesinnt war, ist von ihm selber mit nichts bewiesen, noch mit irgend einer Quellenangabe belegt, noch findet sich eine ähnliche Bemerkang bei allen Vorgängern auf dem Gebiete der Geschichte der Bukowina vor. Die willkürliche Behauptung findet aber ihre Widerlegung schon in seiner Broschüre (S. 12) selbst, indem er die oben angeführte Notiz Wickenhausers zitiert, dass Spleny selbst es war, der jüdische Ansiedler ins Land kommen liess. Hinzuzufügen wäre nur, dass gerade das Gegenteil davon wahr ist, und dass Spleny es war, der die Juden, wenn auch aus Staatsinteresse, vor Unterdrückungen schützte und ihnen zur Aufhebung bereits eingeführter Verbote verhalf (vgl. S. 38). Es sei mir bei dieser Gelegenheit eine Bemerkung über den historischen Teil dieser Broschüre gestattet. Dieser ist eine ganz kritiklose Compilation aller von seinen Vorgängern in ihren Arbeiten eingestreuten Bemerkungen über die Juden in der Bukowina, an den meisten Stellen ohne Quellenangabe überhaupt, und an fast keiner einzigen mit Angäbe der Seitenzahl der bezogenen Quelle. Ueberdies sind manche wichtige historische Tatsachen falsch bezw. unrichtig abgeschrieben, wodurch ein umgekehrtes Bild, ganz entgegen der reellen Wirklichkeit, entstanden ist und gaT oft sind neben diesen ״historischen Wahrheiten“ noch eigene durch nichts begründete und mit gar keiner Quelle belegte ״Dichtungen“ geschüdert, die in der Phantasie des Autors, dem gar kein Aktenmaterial zur Verfügung stand, sich abgespielt haben mochten, in der Tat aber nie eingetreteu sind