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Jeschurun · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 35

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Date
1928-01-01
Page
Seite 35 (sequence 35)
Language
German
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Die Vertreibung der Juden usw. 35 Setzung der Grenzen® lautete der diesbezügliche Vortrag des Hofkriegsrates vom 13. 4. 1776 an den Kaiser Josef H. 1). Während jedoch der Hofkriegsrat aus Furcht vor der Pforte keine wesentlichen Reformen im Lande durchführte, wagte er es in Hinsicht der Juden, seine Intentionen zu äussem. Die grosse Anzahl und ihre rechtlichen Freiheiten waren ihm ein Dorn im Auge, hier sollte damit gründlich aufgeräumt werden. Er begann daher verschiedene Vorbereitungen und Rechtskniffe für künftige Massregeln gegen sie zu treffen. Vor allem suchte er einerseits ihre weitere Vermehrung durch neue Niederlassungen zu verhindern, andererseits aber war dies allein ihm viel zu wenig, und er suchte nun ihre Anzahl durch ״Abschaffungen® zu verringern. Man teilte daher die Judenschaft in 2 Klassen ein, in altangesessene, d. h. solche, die seit alters her und zumindest schon vor dem russisch-türkischen Kriege im J. 1768 hier wohnten und die dadurch ein Recht auf Weiterbelassung hätten, und Zweitens in die ״neuen oder ein geschlichenen® d. h. solche, die erst während des Krieges oder sogar nach der österreichischen Okkupation ״nach der Hand sich ins Land geschlichen haben®, mithin auf unrechtmässige Weise ins Land eingedrungen und keine eigentlichen Bukowinaer Juden seien. Ihnen zunächst verschiedene Freiheiten zu entziehen und sie hernach auszuweisen, dem stehe kein Rechtshindernis entgegen. Auf Grund dieser Differenzierung der Juden und der dadurch bewirkten Rechtsunterschiede innerhalb der Judenschaft begann man die entsprechenden Massregeln durchzuführen. Sofort nach Abschluss des Grenzvertrages von Palamutka (2/7 1776) 2 * * *) verbot man Gutsbesitzern und Gemeinden ״neue zugewanderte Juden anzunehmen, indem zu erwarten stünde, ob die hier im Lande eingeschlichenen nicht abgeschafft werden® 8). ף Jahrbuch d. Buk. Land. Mus. IR. S. 89; Polek, Josef II. Reisen usw. S. 15. 2) Konvention zu Palamutka, Polek, J. II. usw. 15, Bidermann a. a. 0. 2 s) FML. Siskowicz, galiz. General-Kommando an Spleny vom 4. 8.1776, ebenso Zieglauer a. a. 0. V. 12. Polek’s Angaben (Statistik der Juden S. 1), dass dieses Verbot bereits am 1. 5. 1776 erlassen worden wäre, entspricht

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