Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1927)
- Date
- 1927-11-01
- Page
- Seite 713 (sequence 131)
- Language
- German
- Belongs to
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Replik 713 lassen, dass es einzige Quelle, nicht einmal für Ms. Alm, war, vielmehr geht ST. auf mehrere Quellwerke zurück, namentlich auf — geordnete oder ungeordnete — Sammlungen von Grsp., ferner auf Itt. bei Entscheidungen des RJB., und auf Sefer haJasehar bei solchen des R. Tarn. Klar wird dies aus meiner (noch ungedruckten) Liste V, einem Autoren- Verzeichnis der Rsp. in Ms. Alm., hervorgehen, wo gezeigt wird, dass Grsp. und Entscheidungen von Rischonim nicht durcheinander gebracht werden. Also müssen dem Sammler von ST. mehrere Werke Vorgelegen haben, die er nacheinander ausschrieb. Und wie ist es mit den zahlreichen Rsp. des R. Tarn? Sie können doch bestimmt nicht in Itt. gestanden haben. Aus diesen Gründen darf die Feststellung des Ur- Sprunges eines Grsp. in Itt. nicht verallgemeinert werden, was auch ״jeder Kritiker weiss“, weshalb er auch ״Wert auf meine Angaben legen“ wird. Auch die Nrr. 62, 77 und 93 sind zAvar Ansichten des RJB., aber sie enthalten selbständige, auf Gaonenresp. sich nicht beziehende Entscheidungen. Wo also liegt hier der Zwang, dass diese aus Itt. stammen müssen? Die Grsp. hat ST. aus der einen, die Rsp. des RJB. aus einer anderen Sammlung entlehnt14. Nun zu meinen Behauptungen betr. Alb.’s Liste der 36 m ST. und Itt. übereinstimmenden Rsp. Allerdings kann es für den׳ vorliegenden Fall nicht gelten, dass ״bei der Frage der Abhängigkeit zweier Werke oft auch nur eine Stelle entscheidend sein kann“. Denn bei einem Rsp. enthaltenden, also notwendig auf frühere Quellen (bis zu den Gaonen) zurückgehenden Werke kann die Uebereinstimmung überlieferter Stücke keinen Rückschluss auf die Abhängigkeit von einer bestimmten Quelle gestatten. Von diesen 36 Nrr. nun sollen die 17 in HP. stehenden vorläufig unberücksichtigt bleiben. Unter den Testierenden 19 will Ch. Alb. 8 gefunden haben, bei denen meine Nachweisungen falsch seien. Nun gebe ich zu, dass meine Ausführungen an dieser Stelle nicht immer genau sind, weil ich die letzte Feile an sie in einem Orte legen musste, wo ich keine Bücher hatte und nur auf meine Notizen angewiesen war. Aber im wesentlichen halte ich meine Behauptungen aufrecht. Zwar hat Alb. seine Angaben nicht mit deutliehen Worten in Schorr und Chasan gefunden, aber doch (was hervorzuheben ich bei der grossen Kürze meiner Darstellung unterlassen musste) aus so klaren Nachweisen15, dass Alb.’s Angaben so mühelos erfolgen mussten, dass er nach meiner Auffassung Schorr und Chasan hätte nennen müssen. Denn 45 (so muss es statt 48 bei mir und 45 b bei Ch. Alb. heissen) weist Schorr GL. 77 nach, ebenso 110 GL. 57. Da nun GL. ganze Stücke aus Itt. wörtlich übernahm, war d9r Nachweis für ST. unschwer zu finden. In der gleichen Weise sind 115 \\ 117 — die sich sämtlich, und nicht nur 115, bei Chasan finden — zu bewerten. Da vor ihnen der Hinweis auf Itt. (לרב ברגילוני) schon im Ms. stand, war der Nachweis Alb.’s im Grunde genommen der Chasan’s. Von 4316 (wie es statt 44 heisst) gibt Alb. selbst eine starke Abweichung von 14) Ein Rsp. jedoch zeigt, dass die Bezifferung der notwendig aus Itt. stammenden Rsp. auf drei zu niedrig gegriffen ist (was Ch. Alb. allerdings nicht bemerkt hat); es ist dies ST. 118, an dessen Schluss, nach Chasan’s Anm., eine Ansicht des Nagid steht. 15) Schorr verweist auf GL., diese aber stammen aus Ms. Alm., atf dieses wieder verweist Chasan. 16) Seine ״Zweifel an der Zuverlässigkeit“ meiner ״Angaben bei ' handschriftlichem Material“ mögen Ch. Alb. daher unbenommen bleiben.