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Jeschurun · 1927-11-01 · Heft 11-12 (November 1927) · p. Seite 711

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Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 11-12 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 711 (sequence 129)
Language
German
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711 Replik Bezeichnungen gebraucht er für 0. und E. im Sinne von Exzerpt. Nahezu die Hälfte der Abhandlung aber widmet er ST. Hätte Alb. nicht die Gewissheit gehabt, dass auch dieses ein Exzerpt ist, wie hätte er diesen Titel wählen dürfen?! — Wird aber diese Absicht Alb.’s vorausgesetzt, so darf mein Einwand, dass nicht zwei Rsp. in ST. und Itt. die gleiche Reihenfolge aufweisen, als ein vollgültiger angesehen werden. Ich behaupte daher, dass Ch. Alb. in diesem Punkte seinen Vater ״total missverstanden״ hat und meine Interpretation die richtige ist. Ebenso verkehrt ist Ch. Alb.’s Erklärung für die Absichten der Liste II. (Unrichtig ist, dass ich diese Liste auch für O. und E. in An- Spruch genommen hätte; für diese Werke hatte Alb. selbst die Abhängigkeit schon vorher (S. 107 ff.) bewiesen, und es wurde von mir an der entsprechenden Stelle behandelt.) Nach wie vor behaupte ich, dass nicht ״ST. auf GL. Streiflichter werfen*, sondern dass beide für einander Beweis sein sollten, wodurch dann der ״circulus vitiosus“ entstand11. Sicher ist, dass Alb. annimmt, dass GL. zur Vorlage nur Itt. hatte (S. 120 m). Hätte nun Ch. Alb. recht, so hätte doch durch Liste I zunächst bewiesen werden müssen, dass ST. in seinem ganzen Umfange aus Itt. stammt; und wenn sich dann Gleichheit zwischen ST. und GL. findet12, würden ״Streiflichter aus ST.״ auch für GL. den Beweis ihres Ursprunges aus Itt. erbracht haben. Nun aber ist dies für ST. noch gar nicht geschehen, und nach Ch. Alb. sollte der Beweis gar nicht erbracht werden. Wie also sollen dann ״Streiflichter* aus dem selbst nicht einmal in seinem ganzen Umfange aus Itt. stammenden ST. auf GL. fallen? Für ״falsch“, »völlig missverstanden״ und ״Phantasiegebilde“ muss ich eine Logik halten, die nach dem Rezept verfährt: Weil b zu einem Teile auf a zurückgeht, c aber mit b weitgehend übereinstimmt, muss c ausschhesslich auf a zurückgehen. Da erschien es mir wesentlich wahrscheinlicher, das Vorliegen eines circulus viöosus, — vielleicht dadurch hervorgerufen, dass GL. infolge des blossen Vorkommens von Grsp. wesentlich ältere Redaktion vermuten lässt, — anzunehmen. Wer aber Ch. Alb.’s Deutung folgen will, mag es tun, aber er wird nur an die Stelle dieses ״trügenden Zirkels* eine andere irrige Schlussfolgerung setzen. Wenn ferner Ch. Alb. meint, dass ich in Liste III dasselbe sage, wie sein Vater, so hat er mich ״total missverstanden“. Der Vater hat, wie der Sohn richtig angibt, in der Tat angenommen, dass ST. die Rsp. Alfasi’s ausgeschrieben hat. Deshalb stellte ich in Abrede, dass die Rsp. durch systematische Sammlung an diese Stelle gekommen sein können und habe, meiner These von den durcheinandergeratenen Blättern folgend, dargelegt, dass diese Rsp. (S. 544) ״winzige Reste aus der gedruckten ״) Hierdurch ist auch die Richtigkeit meiner ״mit Ausrufungs- Zeichen versehenen Sätze* erwiesen. 12) Ch. Alb. bestreitet die Richtigkeit meiner Note 131. Ich gebe zu, dass das (im ganzen nur zwei Zeilen umfassende) ST. 84 b Gl. 92 ist. (Auch ist 80 Druckfehler für 90.) Alle übrigen Ausstellungen aber halte ich aufrecht. Alb. bezweckte doch, wie auch Ch. Alb. annimmt, durch diese Liste darzulegen dass ST. und Gl. auf ein und dasselbe Ms. zurückgehen. Dann aber muss völlige (oder doch nahezu völlige) Identität zwischen den beiden Sammlungen aufgezeigfc werden. Nur inhaltlich ähnliche Ueberlieferung desselben Rsp., findet sich doch in ungezählt vielen Fällen bei allen Sammlungen, ohne dass sie aus einer gemeinsamen dritten Sammlung herrühren.

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