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Jeschurun · 1927-11-01 · Heft 11-12 (November 1927) · p. Seite 710

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Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 11-12 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 710 (sequence 128)
Language
German
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Replik 710 Alb. eine solche Abhängigkeit ST.’s von Itt. annehmen könne, da doch die in Itt. angewandte logische Anordnung aufgegeben worden war. Denn ebenso wenig wie ST. durfte die Vorlage von ST. diese Reihenfolge ändern. Für die Beweisfahrung, an der mir gelegen war, muss man eben die Abhandlung Alb ’s in ihrer Totalität betrachten, und diese zielt unzweifelhaft dahin, dass Alb., letzten Endes, als Quelle von ST. Itt. ansieht. Ch. Alb. meint ״vielfach“ (was ich übrigens auf der zitierten Seite 122 nicht finden konnte), ich sage ausschliesslich. Für meine Auffassung spricht schon die einfache Ueberlegung, zu welchem Ziele sonst Alb. seine ausführliche Abhandlung mit den Beweisen und Listen nötig gehabt hätte Etwa um darzutun, dass ST. überhaupt Rsp. aus Itt. enthalte und mit diesem Aehnlichkeiten aufweise? Dies war aus איי הים längst bekannt. Oder um zu zeigen, dass mehrere Werke zu Quellenschriften gedient haben? Diesen Nachweis hatte schon Müller in seiner ״Einleitung“ geführt. Da Alb. nun Müller überhaupt nicht und Chasan nicht als seinen Inspirator erwähnt, musste ich mir die Präge nach den Absichten des Aufsatzes vorlegen und habe diese eben in meiner These gefunden. Aber Ch. Alb. ist anderer Meinung. Richtig ist, wie er betont, dass ST. aus drei Werken9 geschöpft wurde. Aber sein Vater schreibt klar und deutlich, dass es im wesentliehen (רוב מנינו ורוב בנינו) nur auf einem, nämlich Ms. Viv. beruhe; aus diesem aber war (ג״ל =) GL. hervorgegangen, von dem Alb. (S. 120 m.) behauptet, dass es völlig Itt. entstamme. Also war meine Annahme auch dann berechtigt, wenn über die beiden anderen, wie gesagt, nebensächlicheren Werke nichts ausgesagt werden könnte. Doch auch von ihnen muss angenommen werden, dass Alb. als ihren Ursprung in vielen, vielleicht den meisten Stücken Itt. vermutet. So stellt er z. B. Regeln auf, wie man sich bei verschiedenen La. in Itt. und E. einerseits und Itt., HP. (=ה״פ) und ST. anderseits zu entscheiden habe; aus dieser Gleich- Stellung von E, das doch sicher Exzerpt ist, mit HP. und ST. darf ,geschlossen werden, dass ST. ebenso wie E. als Exzerpt aufzufasseu ist; auch sonst versucht er (in Liste Tabelle Register 1) die häufige Uebereinstimmung von HP. mit Itt. zu beweisen. Ebenso ist es in Bezug auf Rsp. Alf.’s, von denen Alb. sagt (S. 130), dass sie grossenteils (חלק גדול) Itt. entnommen sind. Aus alledem״ folgt, dass Alb. jedenfalls den überwältigenden Teil von ST. als auf Itt. zurückgehend ansieht. Dass aber Alb. einige wenige Rsp., die anderswo vorkommen, nicht hinderten ״cum grano salis“ zu behaupten, dass alles aus dem einen Quellen werke stamme, sieht man aus O., für das Alb. Itt. als alleinige Quelle10 angibt, obgleich doch nach ihm (S. 116 u.) mehrere Rsp. Raschi’s hinzugefügt worden waren. Daher brauchte auch ich auf die wenigen Rsp., die unter Hunderten Alb. nicht mit Itt. identifizierte, keine Rücksicht zu nehmen. Jedoch habe ich einen anderen Beweis dafür, dass sich nach Alb. sämtliche Rsp. in Itt. finden müssen. Auf dem Titelblatte zu seinem (Separatabzug von) מחוקקי יהודה nennt er als dessen wesentlichen Inhalt: Itt. und dessen לקוטים וקצורים. Diese sagte. Ch. Alb.’s Angriffe sind daher auch an dieser Stelle unberechtigt, ja unverständlich. 9) Nicht ״vier“; von Hinzufügungen des Sammlers spricht Alb. überhaupt nicht. Auch ״bestand“ es nicht aus ״Teilen״, sondern schöpfte aus Werken. 10) S. Alb.’s ־אשבלAusgabe S. 1 Anm. 1 und מחוקקי יהודה S. 116 ZI. 1.

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