Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1927)
- Date
- 1927-11-01
- Page
- Seite 709 (sequence 127)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- Rashi 4× ep/1002670
OCR text
Replik 709 Exzerpt aus Itt. ist, eine von ihm zitierte gefunden. Alb. weist dieses Rsp, von dem er im Anschlüsse an Raben behauptet, dass es Raschi angehöre, in 0. nach. Nun schliessen sich in dem Zitat des Raschbam an diese erste noch drei Entscheidungen, die ebenfalls in 0 , wenn auch nicht in derselben Reihenfolge, zu finden sind. Alb., der alle vier Zitate als aus P. stammend ansieht, folgert, dass das P. des Raschbam unser 0. sei. Ich aber war der Meinung, dass nur das (angebliche) Raschirsp von Raschbam gefunden worden war (daher פסק זה und nicht פסקים אלו), dass er die anderen aber aus einem anderen Weike hatte. Darum wandte ich ein, dass die Gleichheit dieses einen aus Itt. stammenden Rsp. in P. und 0. noch nicht den Schluss zulasse, dass ganz 0. von Itt. herstamme. Die drei übrigen Entscheidungen, wenngleich sie auch in 0. stehen, hatten Raschbam und der Sammler von O. irgendwoher, vielleicht ans Itt., vielleicht aber auch aus einem anderen Werke. Dass das erste Rsp. nicht von Raschi herrühren kann, bewies ich sodann beiläufig. Nun behauptet Ch. Alb., dass sein Vater folgendermassen zu verstehen sei: Die Heranziehung von Raschbam hatte nichts mit der Abhängigkeit O.’s von Itt. zu tun, sondern wollte nur den Beweis erbringen, dass P. und O. identisch sind. Darum auch wurde Raben herangezogen, denn es gab zwar viele Auszüge aus Itt., aber nur einen, der Raschi angehörte (oder zugesprochen wurde), das war O. War also Raschi der Verfasser des Rsp. und stand es in einem Auszuge aus Itt., so konnte dieser nur 0. sein, also hat Raschbam O. mit P. benannt. — Gegen diese Auffassung des Sohnes spricht die Ausdrueksweise des Vaters. Die Worte יראה זה וכו׳ stehen hinter der Behauptung, dass 0. nichts anderes als Exzerpt aus Itt. sei. Dies war bisher noch nicht bewiesen, (wird es in diesem Teile auch nicht, wenn Ch. Alb. recht hat), aber die mit וראה זה beginnenden Sätze konnten sehr wohl als Begründung gelten. Ferner muss nach ihm die Tatsache, dass das erste Rsp. ein solches von Raschi ist, die Hauptstütze des ganzen Beweises sein: aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass Alb. einen so wichtigen Beweis so mangelhaft gestützt hätte. Zudem noch deutet Alb. nirgends auch nur an, dass P. 0. darum sein müsse, weil nur 0. Raschirsp. enthalten kann. Ich halte deshalb Ch. Alb.’s Auslegung für unrichtig. Aber wenn er recht hat, so liegt bei dem ersten Absatz nicht einmal die Absicht eines Beweises vor; durch die beiden Listen kann ein solcher noch weniger geführt angesehen werden. — Wie dem nun sein mag, so ist jedenfalls der Nachweis, dass 0. Exzerpt aus Itt. ist, von Alb. in keiner Weise erbracht. Schliesslich zu שערי תשובה. Ch. Alb. wirft mir zunächst vor, dass ich ״ST. als einen Auszug־ aus Itt. bezeichne״, während in Wirklichkeit *ST. Überhaupt nicht Itt. benutzt habe“. Der Vater war anderer Meinung. Denn mit klaren Worten sagt er am Schlüsse seiner Abhandlung (S. 181): ״Für den Sammler von Rsp. waren die Werke des RJB. die am häufigsten benutzte Quelle (״(המקור היותר נפתח; hätte ST. hiervon eine Ausnahme gebildet, so hätte es Alb. sicher gesagt. Vielleicht wurde es nur indirekt, auf dem Umwege über andere Werke benutzt. Aber wenn, wie Ch. Alb. selbst schreibt, ״ST. nach Alb. ein Auszug aus der Sammlung des Ms. Viv. ist“, dieses aber in seinem integrierenden Bestandteile (wie wir noch sehen werden) aus Itt. stammt, so geht auch ST. auf diese zurück. Mithin war ich berechtigt, von Itt. als der Quelle8 ST.’s zu sprechen, durfte auch die Frage aufwerfen, wie 8) Immer in dem Sinne, dass sie ״ein Werk, das aus Itt. geschöpft hat“, sein kann, wie ich in meiner Abhandlung wiederholt