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Jeschurun · 1927-11-01 · Heft 11-12 (November 1927) · p. Seite 707

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Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 11-12 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 707 (sequence 125)
Language
German
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Replik 707 diiigs ist dies nicht der Fall, and Ch. Alb. macht auch nicht den Versuch, meine Ausführungen za entkräften. Aus allem dem geht, wie mir scheint, klar hervor, dass ich weder etwas ״böswillig(!) entstellt“, noch ״dies und manches andere verschwiegen“ habe. Wenn ich nunmehr zu 0) ס' האורה.) übergehe, so ist es richtig, dass ich hier einen Haupt- und einen Nebenbeweis unterschieden habe* 5. Die beiden Listen, nach Ch. Alb. die Träger der Beweisführung, konnte ich nicht nur nicht als solche anerkennen, sondern sie erschienen mir derartig missglückt, dass man Alb. Unrecht täte, wenn sie in den Mittelpunkt des Ganzen gerückt werden. Sie habe ich deshalb als einen Nebenbeweis angesehen. Dies will ich jetzt begründen: In Liste I soll durch Vergleichung der Ent״ Scheidungen von 0. und Itt. über שבת gezeigt werden, dass ersteres blosses Exzerpt aus letzterem ist. Soll dieser Beweis schlüssig sein, so war zwar nicht nötig, darzutun, dass die Entlehnung wörtlich war — da doch 0. nur die Entscheidungen der Vorlage bringt — wohl aber, dass typische Fragen und Entscheidungen von Itt. in 0. wiedergefunden werden; denn dass zwei Werke, die dasselbe Thema abhandeln, sich mit denselben Grundfragen beschäftigen und sie in gleicher oder doch ähnlicher Weise lösen, versteht sich von selbst. Finden sich typische Nachweise in Menge, so kann der Beweis als erbracht gelten; beschränkt er sich auf eine ansehnliche Zahl, so ist immerhin eine Abhängigkeit aufgezeigt. Aber nicht einmal diesen schwächeren Zusammenhang vermag die Gegenüberstellung in den Listen za beweisen. Wie schon aus Scborr’s und Buber’s Angaben zum grossen Teile ersichtlich, sind von den 70 angeblich übereinstimmenden Stellen nicht weniger als 18 (nämlich S. 82,16 17; 88,2 4: 87,6 7,15 16,17/18; 88, 1/4; 39, 7; 40, 4, 5 8, 25; 41, 12; 43, 15 16, 19 21, 21 22, 22 24, 26; 60,7/9, 9) nichts anderes als wörtliche Wiedergabe von Mischna und Gexnara, ferner 8 Stellen (32,11/13, 13 16, 17: 37,4 6: 88,11 15, 15 17; 40,20/25; 41,2/6) von Alfasi, endlich 6 Stellen (37,11,12,-15; 18,17,18; 39,2/7; 40,1/2; 43,10/14) Zitate von Grsp. Derartige Zitate aus diesen Grundwerten jeder halachischen Entscheidung werden als Zeugnis für die Abhängigkeit des einen zitierenden Werkes vom anderen sicher nicht augesehen werden dürfen. Sonst könnte man auch behaupten, dass z. B. Tur derartige Zitate aus Itt. habe. Weitere 20 (auf S. 33, ZI. 6 7 bis S. 36, ZI. 25 befindliche) Stellen scheiden deshalb aus, weil sie in Abschnitten stehen, die einer anderen, sicher nicht aus Itt. stammenden Sammlung, nämlich הלכות) רבני צרפת) entnommen sind6. Von den verbleibenden 18 werden an zwei Stellen (S. 41,8/16 und 44,20) mehrere Seiten aus Itt. für wenige Zeilen als Vorlage angegeben, werden an 5 Stellen (37,12; 38,18; 41,18; 42,18; 45,27) Vergleiche aas Itt. nur für eine Zeile, noch dazu inmitten ganz anders lautender Umgebung gezogen, so dass sie aus Itt. kaum abgeschrieben sein können und ist 1 Stelle (S. 43,15/16) von der in Itt. angegebenen ganz verschieden. Selbst wenn aber an den verbleibenden 10 Stellen eine Uebereinstimmung vorhanden wäre, so wäre dies — was übrigens auch für die vorgenannten gilt — bei Abhandlungen über ein gleiches Thema, unter Benutzung des gleichen Materials nichts Ungewöhnliches oder Beweisendes. Nicht das leiseste Bedenken spricht daher dagegen, dass dieses Material vom Autor selbständig, unabhängig von Itt., verarbeitet worden ist. Nur an zwei Stellen (S. 44 ZI. 2/20 und 46 ZI. 1/18) sind offenbare Entlehnungen vorhanden. ö) Von einer anonymen Zitierung spricht Alb. nirgends, offenbar, weil Ihm dieses Moment unerheblich erschien. 6) S. Buber, Einleitung S. 28 und S. 33 Anm. 1. Ebenso wurden תשובות חכמי צדפת ולותיד benutzt, s. Buber ebda.

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