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Jeschurun · 1927-11-01 · Heft 11-12 (November 1927) · p. Seite 597

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 11-12 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 597 (sequence 15)
Language
German
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Vom Tier und seiner Wertung usw. 597 Ausnahme von Raschi nehmen, auf die Menschen. Wie fein* dass בהמה טהורה nicht in dem technischen Sinne genommen wird von den Tieren, die nach den Speisegesetzen ״rein“ sind, sondern die Tiere meint, die sich rein gehalten von Verbrechen. Und als Strafe für ein Vergehen: שלשה שמשו בתיבה חם כלב ועורב 1ושלשתן לקו הם לקה בעורו כלב נקשר עורב מזריע מן הפה). Drei konnten ihre Triebe in der Arche nicht beherrschen: Cham, der Hund und der Rabe und die drei traf dafür die ihrem Vergehen entsprechende Strafe. Von hier aus fällt auch Licht auf die uns seltsam berührende, den Alten aber offenbar naheliegende Annahme von der V erantwortliehkeit der Tiere. Wir sehen von der Schlange in der Urgeschichte ab, sie fällt ja aus dem Rahmen des Tierreichs. Aber bedeutsam: Gen. 9, 5 ואך את דמכם לנפשודכם ״ .אדרש מיד כל חיה אדרשנו ומיד האדםDas Blut Eures Lebens will ich fordern, von jedem Tier wiil ich es fordern und von den Menschen“. Nachmanides z St. freilich bemerkt: Das Tier hat keinen Verstand, sodass es gestraft werden oder Lohn erhalten könnte, es kann also damit nur ausgedrückt sein, dass es göttliche Bestimmung ist, jedes Tier, das einen Menschen getötet, werde selbst wieder zerrissen werden. Aber Raschi, Ibn Esra, Storno erklären es nach dem Wortsinn. Malbims Erklärung אדרש ענשו מן נפשו הרוחנית החיה אחר המית, dass חיה im Sinne von unsterblicher Seele zu nehmen, Gott werde den Mörder nach seinem Tode strafen, ist völlig unmöglich. S. R. Hirsch macht wenigstens das Zugeständnis: ״Wie Gott sein Walten gegen die Tierwelt übt, liegt ausser unserem Gesichtskreis. In dem späteren jüdischen Gesetz tritt ein Teil dieser Bestimmung im שור הנסקל hervor“. Damit ist aber zugestanden, dass die Bestrafung des Tieres, wie sie in dem Gesetz von שור הנסקל gefordert wird (von dem Ochsen, der, weil er einen Menschen getötet hat, gesteinigt werden soll Ex. 21, 28—32), nicht bloss als Demonstration zur Einschärfung der Würde des Menschen erfolgt, Bekanntlich J) TaDchuma 12 נח.

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