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Jeschurun · 1927-09-01 · Heft 9-10 (September 1927) · p. Seite 571

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 9-10 (September 1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 571 (sequence 123)
Language
German
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Die Schächtfrage usw. 571 Reflex-Zentren bereits gelähmt, oder — wie es beim Bolzenschlag oder Hirnschuss geschieht — erschüttert oder zertrümmert werden. DasFehlendesBewegungsstadiumsbeimhirnzertrümmerten Schlachttier beweist somit in keiner Weise eine bessere Betäubung, al& sie beim g e s ch ä c h t e t e n T i e r durch den Blut- Verlust eintritt. Es handelt sich lediglich um das Vorhandensein oder Fehlen der Reflexerregbarkeit. Dass in der Tat aUe bisher bei regulärem Schächten, ja selbst die bei dem von Schächtgegnern vorgenommenen Halsschnitt beobachteten Bewegungen rein reflektorisch ausgelöst werden können, beweisen zunächst die Beobachtungen in der Narkose. ״Auch der Mensch vollführt in der Operationsnarkose nicht selten wilde Bewegungen oder gibt scheinbare Schmerzäusserungen (Stöhnen, Schreie, Röcheln) von sich, die den Laien erschrecken, als Zeichen, dass diese ״pseudoaffektiven״, den Ausdrucksbewegungen ähnlichen Erscheinungen ohne oder mit äusserst geringer Beteiligung von Bewusstsein vor sich gehen״ (E b b e ck e 1). B e t h e 2) sagt demgemäss, dass die ״Qual- Symptome״ nach dem Schächten, ״nur ein vollkommener Laie als Ausdruck des Schmerzes ansehen״ kann. ״Es handelt sich zweifellos um rein reflektorische Vorgänge. Für den Fachmann hat es daher gar keinen Sinn, auf diese lächerlichen Einwände einzugehen.״ Dass die übrigen vermeintlichen Bewusstseinszeichen bei geschachteten Tieren keine Beweiskraft in sich tragen, zeigen am besten die Versuche von Magnus3). Er konnte zeigen, dass Hunde, Katzen usw., denen man den Sitz des Bewusstseins, das Grosshirn entfernte, nicht nur den Kopf und Körper aus liegender Haltung aufrichten, sondern auch noch Monate hindurch gehen und laufen konnten. Eine von Dusser de Barenne4) 1) Ebbeke, L.-V. Nr. 12. 2) Bethe, L.-Y. Nr 8. ע) Magnus, L.-Y. Nr. 21. 4) Dusser de Barenne, Nr. 11 p. 11.

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