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Jeschurun · 1927-09-01 · Heft 9-10 (September 1927) · p. Seite 567

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 9-10 (September 1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 567 (sequence 119)
Language
German
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Die Schächtfrage u8w. 567 Halssclinitt an und gibt an, dass ein Pferd bis zu 5 Minuten nach dem Schnitt auf Zuruf mit Ohrenspiel reagierte und bei Drohung mit der Peitsche auszuweichen versuchte. Auf angebotene Nahrung soll es zugelaufen sein. Kavalleriepferde, die — stehend — geschlachtet wurden, sollen 3 4־־ Minuten nach dem Halsschnitt bei den Klängen einer vorüberziehenden Militärkapelle die Ohren aufgestellt haben. Bei zwei stehend geschlachteten Rindern konnte er beobachten, wie sie aufrechte Haltung bis zu 4j/2 Minuten bewahrten. Seine Beobachtungen bei einem niedergelegten Rinde beschränkten sich auf allgemeine Abwehrerscheinungen, deren Dauer er nicht angibt. Solche an stehenden Tieren vorgenommene Schlachtungen können — das 8011 sogleich betont werden, — nicht als geeignete Vergleichsobjekte herangezogen werden, wie dies namhafte Forscher ausdrücklich betonen1). Die richtige Ausblutung der Tiere kann naturgemäss nur dann vor sich gehen, wenn die Wunde richtig klafft, was nur bei liegendem Tiere bei gespanntem Hals sicher erfolgen kann. Beim stehenden Tier drückt das Schwergewicht des Kopfes diesen gegen den Hals, sodass die blutende Wunde komprimiert wird und das Blut nicht genug herauslässt. Lieben2) konnte nach weisen, dass derartige Kompression schon genügt, um ein Absinken des Blutdrucks ins Gehirn zu verzögern. Im Liegen läuft auch bekanntlich das Blut besser ab, worauf Ter eg3) aufmerksam macht. Die gleichen Einwände müssen auch gegen Versuche Kleins4) gemacht werden, der berichtet, dass ein im Stehen geschlachteter Hammel 11 m weit lief. Ebensowenig beweiskräftig sind die an ungefesselten Tieren ausgeführten Halsschnitte Kleins und Hoffmanns. ״Auch wenn durch Entfesselung direkt nach dem Schachtschnitt durch Bewegungen des Tieres das Klaffen der Halswunde J) vergl. Gutachten 1927 (Bethe, Dusser de B&ren&e, Magnus, Babner) L.-V. Nr. 32. 2) Lieben, L.-V. Nr. 19. s) Ter egt L.-V. Nr. 27 p. 10. 4) Klein, L.-Y. Nr. 16 p. 7 f.

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