Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- Seite 557 (sequence 109)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Schäehtfrage usw. 557 Zeit das Umlegen der Tiere zu gewährleisten. Die Apparatur wird dauernd vereinfacht und verbessert, sodass ihre allgemeine Anwendbarkeit gegeben erscheint und es den jüdischen Gemeinden zur Pflicht gemacht werden kann, sich dieser Apparatur zu bedienen. Wird aber der Apparat benutzt, so ist das Niederlegen des Tieres vor dem Schächtschnitt nicht anders zu bewerten, als das in der Tierheilkunde tatsächlich ohne jede Betäubung ausgeführte Niederlegen vor der Operation, das als einen tierquälerischen Akt zu kennzeichnen sicherlich noch niemand gedacht hat. (Dammann). II. Halsschnitt. Nachdem das an den Beinen gefesselte Tier niedergelegt und der Kopf fixiert ist, liegt der Hals zum Schacht־ schnitt frei. Es ist bekannt, dass dieser Schnitt von einem besonders ausgebildeten Schächter mit haarscharfem, schartenfreien, langen Messer in sekundenschnellem Zuge ohne jeden Druck und ohne die geringste Unterbrechung geführt wird und in Durchschneidung von Luft- und Speiseröhre gleichzeitig die grossen Halsschlagadern durchtrennt. Infolge der durch die plötzliche Unterbrechung der Zirkulation entstehenden Blutleere des Gehirnes tritt im Moment Bewusstlosigkeit ein, worauf noch unter III. zurückzukommen ist. Wenn von Schächtgegnern behauptet wird, dass dieser Halsschnitt selbst dem Tiere schwerste Schmerzen und Qualen bereite, muss dagegen immer wieder eingewandt werden, dass eine sekundenschnelle Verletzung mit scharfem Instrument nach allen Erfahrungen — nicht zuletzt nach den medizinischen Erfahrungen des Weltkriegs — als fast schmerzfrei anzusehen ist. Der Tierphysiologe Ter eg-Hannover1) hat darüber hinaus experimentell nachgewiesen, dass der Schächtschnitt deswegen nicht als Schmerz, dem Tiere zum Bewusstsein kommen kann, weil die durch Schächtakt herbeigeführte momentane Bewusstlosigkeit früher eintritt als auf dem Wege der Nervenleitung 1J Ter eg L.-V. Nr. 27.