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Jeschurun · 1927-09-01 · Heft 9-10 (September 1927) · p. Seite 554

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 9-10 (September 1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 554 (sequence 106)
Language
German
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554 Die Schacht frage usw. Bei Fehlschüssen kommt es zu besonderer Tierquälerei. Schlachthofdirektor Opel- München berichtet im Stadt. Hauptausschuss (M. N. N. 15/16 VIII. 25), dass bei zwei grossen Schlachttieren fünf Schüsse erfolglos abgegeben worden seien. Weitere 12—15 Schläge seien dann ohne Wirkung geblieben, ״sodass nichts anderes übrig blieb, als ihnen die Halsschlagader zu durchsehneiden, also zu Schächten.“ Obertierarzt Dr. Junack1) schreibt: ״Ist es keine Tierquälerei, wenn in einem Schlachthofe die Hunde durch Strangulieren erst gefügig gemacht, alias halb erstickt werden, um ruhig den Bolzenschuss anbringen zu können.“ Der Vorkämpfer der Schächtgegner, Tierarzt Dr. Klein2)r muss selbst zugeben, dass der Kopfschlag in einer grossen Zahl von Fällen seinen Zweck nicht erfüllt. Zu welch’ schauriger Tierquälerei es in solchen Fällen kommen kann, zeigt ein von ihm selbst mitgeteiltes Vorkommnis, wo dem Tier zunächst 7 Kopfschläge vom Gehilfen, dann 5 weitere kräftigste Schläge vom Meister verabreicht werden mussten, bis das Tier endlich zusammenbrach. ״Der mir später zur Untersuchung vorliegende Kopf sah greulich aus“, schreibt Klein. ״Fast keine Stelle der für den Schlag ungefähr in Frage kommenden Gegend der Stirn war frei von knochensplitternden Beilhieben. Die Stirnhaut war infolge der Schläge oberflächlich zerrissen, sehr stark geschwollen, und durch ihre ganze Dicke mit geronnenem Blute durchtränkt“. Trotz alledem erachtet die vom Tierschutzverein vorgeschlagene und vom bayrischen Landtag angenommene Gesetzesfassung sogar den Hammerschlag als genügende Betäubung, der doch zweifellos zu besonderer Grausamkeit führen kann, während der Schächtakt verboten wird, der mit absoluter Sicherheit unverzüglieh zur Betäubung führt. Diese Antithese beweist, dass manchem Urheber wohl weniger am Schutz der Tiere als an einem Schlag: gegen die Juden gelegen war. *) Junack Literatur-Verzeichnis (= L.-V.) Nr. 14. 2) Klein L.-V. Nr. 15 p. 52.

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