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Jeschurun · 1927-09-01 · Heft 9-10 (September 1927) · p. Seite 552

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 9-10 (September 1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 552 (sequence 104)
Language
German
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552 Die Schächtfrage usw. durchdringt, dass hier vielmehr gar leicht Sentiments und Instinkte ihren Tummelplatz suchen, dass Vorurteile und kleine Verärgerungen den Ausschlag gehen können. Gerade darum ist es von grosser Bedeutung, dass diese Imponderabilien an der Stelle bekämpft werden, wo sie sich geltend machen. Der Gegner hängt sich das Mäntelchen der Wissenschaftlichkeit um. So ist denn das beste Mittel zur Abwehr: Aufklärung über den wahren wissenschaftlichen Sachverhalt. Und da die Argumente der Gegner auf dem Wege über die Tierschutzvereine sich nach oben in die Kreise der Parlamente, nach abwärts in die breite Masse des Volkes einzuschleichen suchen, so sind nicht nur die irgendwie politisch sich betätigenden Juden zur Beschäftigung mit der Schächtfrage anzuhalten. Ein jeder gebildete Jude ist vielmehr verpflichtet, sich soweit über d ie wissenschaftlichenGrundfragen des Schächtproblems zu orientieren, dass er in seinem Kreise die erforderliche Aufklärungsarbeit leisten kann. Die Dringlichkeit dieser Aufgabe ist daraus ersichtlich, dass die Tierschutz vereine in ihrer grossen Majorität dem Ansturm der Schächtgegner erlegen sind. Die Tierschutzvereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Tierquälerei zu unterdrücken, eine Tendenz, die wir als Juden vollauf unterstützen. Dass das Judentum selbst den Schutz der Tiere seinen Bekennern zur Pflicht macht, ist Kennern von Bibel und Talmud ohne weiteres geläufig1). Dennoch ist es von Interesse, wenn ein nichtjüdischer Gelehrter schreibt: ״Man kann sagen, das Gesetz macht Israel zu einem grossen Tierschutzverein, und seine Verordnungen in dieser Hinsicht sind zum Teil so genau in Einzelheiten und alle von solcher zarten Rücksicht durchdrungen, wie die modernen Vereine dieser Art es nicht bieten, noch bieten können“ (Franz Kübel, die soziale und volkswirtschaftliche Gesetzgebung des Alten Testaments S. 96). Worauf beruht denn aber nun die Behaup- 1j vgl. auch ״Jeschür an“ II p. 80—86, 187—140, 180—181.

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