Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- Seite 514 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- Job 1× ep/1005326
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514 Randglossen Es verschlägt also für unsere Frage nichts, ob Ijob gelebt hat oder nicht. Satan macht jedenfalls von seiner Erlaubnis ״er sei in deiner Hand“ Gebrauch, soweit dies irgend möglich ist. Und nur eben Satan versteht es, das Wunder fertig zu bringen, Ijob tötliche Wunden zu schlagen und ihn doch nicht zu töten, nachdem ihm das ausdrücklich untersagt ist. VI. Moed katan & a bringt die folgende Baraitha: Man geht hinaus, um die Wege zu entdomen, die freien Plätze und Strassen herzurichten, und um die Tauchbäder nachzumessen; in jedes Tauchbad aber, das nicht 40 Seah hat, leitet man soviel Wasser hinein, dass es 40 Seah hat. Woher weiss man aber, dass, wenn er (der Gerichtshof) nicht hinausgegangen und alles dies in die Wege geleitet hat, dies die Heilige Schrift ihm so anrechnet, als habe er selber all das Blut vergossen, das dort vergossen wurde? Aus dem Schriftwort: ״Ueber Dir sei das Blut“ (Deut. 19,10). Zu dieser Stelle teilen Tossaphoth mit: R. Chananel bringe den Schriftvers aus dem Abschnitt über das Gitter, das am Dache angebracht werden muss: לא תשים דמים בביתך) (Deut. 22,8); jener Vers sei auch den in der Baraitha gebrachten Fällen parallel, da es sich ja beide Mal darum handle, ein Fallen zu verhüten. (דדמי להאי דהוי מכשול.) Am Rande unserer Ausgaben wird nun (העתק מחילופי גרסאות) gesagt: ״Von dort ist gar nichts zu beweisen und dort findet sich ein anderer Schriftvers; es scheint, dass man darum in der Angabe bei Tossaphoth nicht zu lesen hat פ׳ מעקה, sondern ׳ מקלטe. Eine Verwechslung, so ist diese Bemerkung offenbar gemeint, ist entstanden durch die Abbreviatur פ׳׳מ, die ebensowohl in פ׳ מעקה wie in פ׳ מקלט aufgelöst werden kann. So geistvoll diese Vermutung im ersten Augenblick erscheinen mag, so ist sie, die Richtigkeit der Lesart unseres Talmudtextes vorausgesetzt, schon von vornherein auffällig. Unterschiede sich doch danach unser Text in nichts von dem des R. Chananel. Dazu kommt, dass die Begründung, die