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Jeschurun · 1927-09-01 · Heft 9-10 (September 1927) · p. Seite 460

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 9-10 (September 1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 460 (sequence 12)
Language
German
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460 Schöpfung* und Natur für den Menschen kein Gegenstand der Erfahrung. So bleibt ihm nichts als die zehrende Sehnsucht nach dem verborgenen Schatz seiner göttlichen Seele. Die Seele mahnt: Du sollst! Doch fragt das Ich: Seele, was soll ich, so bleibt sie die Antwort ihm schuldig. Nur Gottes Offenbarung hebt den Schatz der Seele. Nur die Thora stillt das ״du sollst“ der Seele. Zweimal ist, nach unseren Quellen, dem Menschen als solchen die Offenbarung der Gesetze der sollenden Seele, der Gesetze des Reiches der sollenden Schöpfung geworden. Aber weder Adams Söhne noch die Söhne Noachs haben die Offenbarung des Schöpfungsrechts für die Dauer übernommen. Die Triebkraft im Menschen zum Ich gesteigert, wuchs von Generation zu Generation übermächtig empor und brachte die sollende, die werdende Seele zum Verstummen. Als schrankenloser, selbstvergötternder Idealismus stürzte die Ich gewordene Triebkraft in Gewalttat und Unzucht über die Schöpfung her, bis Adams Menschheit der Vernichtung durch den Gott der Schöpfung verfiel. Aber immerhin, Schöpfung war wieder Natur geworden, lückenloser Zusammenhang. Noachs Menschheit organisierte sich. Sie sollte sich organisieren, sollte das Reich der Schöpfung gründen, um die Schöpfung zu vollenden. Die Menschenorganisation ist grundsätzlich von der Natur- Organisation unterschieden. Die Naturorganisation hat Gott selbst erlassen, und ihre Sanktion in allen Naturwesen, auch im Menschen als Glied der Welt als Natur, mit absolutem Zwang sichergestellt. Jede menschliche Organisation aber hat, im Gegensatz zur Naturorganisation, einen ausgesprochenen Zweck. Dieser Zweck ״soll“ durch die menschliche Organisation erreicht werden. Aber es gibt eine zweifache Zweckmässigkeit menschlicher Handlungen, je nachdem diese der Welt als Schöpfung oder der Welt als Natur zugehörig erachtet werden. Die als Zweckvorstellung sich geltend machende Naturkraft im Menschen bleibt auch als Zweckvorstellung Naturkraft. Das Entstehen dieser Zweckvorstellung ist naturgesetzlich bestimmt. Sie ist nicht dem freien Willen des Ich überlassen. Hat das freie Ich sich einmal für die natür-

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