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Jeschurun · 1927-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1927) · p. Seite 341

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 341 (sequence 13)
Language
German
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Wesen und Wertuog des Minhag in Israel 841 sie in ihrem Minhag nicht schwankend machen, sonst möchten sie die Lehre von der Challaabgabe ganz vergessen; ist aber Getreidebrot ihre Hauptnahrung, soll man vor ihren Augen ihre Challa verzehren, denn sonst könnte man dazu kommen, vom Challafreien für Challapfiichtiges die Hebe zu entrichten0 (Pessach. 50 b f.). Obwohl also der Minhag aus treuer Fürsorge für die Gewöhnung an die Priesterabgabe entsprungen war, darf er nicht geduldet werden, wenn aus ihm Irrtum und Misstände erwachsen können. Schon die mögliche Gefahr eines Issur nimmt also dem Minhag seine Rechtskraft. In Mischnah 8 desselben Pereks wird von sechs Minhagim der Leute von Jericho erzählt, die sie nicht im Einklang mit den Weisen שלא ברצון חכמים taten (Bartinoro). Gegen drei protestierten die Weisen nicht; gegen die anderen drei aber setzten sich die Weisen zur Wehr. Bei den ersten schwiegen sie, ״weil eine Möglichkeit besteht zu sagen, dass der Din so ist und weil der sich ergebende Schaden nicht allzu gross ist.״ מדהיר, פנים לומר שהדין עמם ומדאץ הקלקול גדול כל כך הרבה (תפארת ישראל). Die anderen Minhagim verboten sie aber, weil ־sie einen Issur bedeuteten oder leicht zu einem Issur führen konnten. § 26. In den genannten Beispielen sind die Verbote, zu denen der Minhag in Konflikt tritt, meist rabbinische. Denn zur Zeit von Raw Josef und Raw Aschi war die Chalah nur noch rabbinisches Gesetz; ebenso wüe bei den Leuten von Jericho ein Verstoss gegen das nur rabbinische Maasser Jerek Grund genug für das Einschreiten der Weisen gab. Selbst einem rabbinischen Verbot muss der Minhag weichen. § 27. Einer Diskussion bedarf noch die oben § 24 angeführte Stelle aus Rosch Haschono, die in deutlichster Form ausspricht: wo ein Issur vorliegt, kann ein Minhag nicht geduldet werden. Es fragt sich, ob unter Issur nur ein Toraverbot, oder auch ein rabbinisches verstanden ist. Es handelt sich dort um die ״Epoche0 des Zehnten von Baumfrüehten, ob der Tag der Einbringung oder der Fruchtreife dafür entscheidend ist. Die Mehrheit sagt: ersterer gelte allgemein, Rabbi Nechemia will

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