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Jeschurun · 1927-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1927) · p. Seite 338

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 338 (sequence 10)
Language
German
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S38 Wesen und Wertung des Minbag in Israel alles richtet sich nach dem Minhag der Gegend״; dazu bemerkt der Jeruschalmi ־ :אמר רב הושעיה זאת אומרת המנהג מבטל את ההלכה das will sagen: der Minhag hebt das Gesetz auf. Aber hier ־ zeigt sich, dass der Satz in seiner Allgemeinheit nur für das* juridische Gebiet gilt, in dem Sinne, dass alle jdurch Uebung und Gewohnheitsrecht geltenden Bedingungen den Arbeitgeber binden, weil im Minbag eine stillschweigende Uebereinkunft zwischen den Parteien getroffen ist, diese gelten zu lassem So erläutert Rab Ami auch den Satz zur Stelle. Wie juridisch jeder sich des ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechts begeben kann: so hat der Arbeitgeber infolge des Minhag ein für allemal auf seine in Toragesetze liegenden weitergehenden Ansprüche an seinen Arbeiter Verzicht geleistet, ebenso wie auch dieser niemals höhere Forderungen als die üblichen erzwingen kann. Auf rechtlichem Gebiet gilt der Satz allgemein, wie die Eingangsformel: זאת אומרת hier auch andeutet, wie es der Mischna allgemeine Formulierung הבל כמנהג המדינה erkennen lässt. Es ist das nichts anderes als der bekannte Grundsatz זזמתנה על דבר שבתורה תנאו בטל וכל דבר שבממון תנאו קיים, jeder Vertrag, der gegen die Tora verstösst ist hinfällig, nur soweit er geldliche Dinge׳- betrifft, ist er giftig. Denn einen finanziellen Anspruch ist jeder befugt an den Nächsten abzutreten: § 20. Hier liegen also die Grenzen für das Primat des• Minhag über die Halacha. 1) Einer Halacha a posteriori gegenüber kann der vorher gültige Minhag standhalten oder überlegen sein. אמר דב הונא אמר רב כל תלמיד חכם שמורה הלכה ובא אס קורם מעשה אמרה שומעץ לו ואם לאו אין שומעין לו (קדושין ע.). 2) Eine vermögensrechtliche Gesetzesbestimmung kann der Minhag unwirksam machen. Von einer durchgängigen Kraft eines Minhag, den Din aus den Angeln zu heben, kann aber nicht die Rede sein. § 21. Das aus Jebamoth in § 19 angeführte Beispiel ist besonders lehrreich. Wie bereits angedeutet, würde die Ühgültigkeit der Chalizah mit Sandale einen Makel auf unzählige Häuser in Israel werfen, ja vielleicht, da die Fälle von Chalizah

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