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Jeschurun · 1927-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1927) · p. Seite 337

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 337 (sequence 9)
Language
German
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Wesen und Wertung des Minhag in Israel 337 tischen Interpretation durch die mündliche Lehre widersprechen, nie anders als innerhalb des Rahmens der Absichten und Forderungen des sinaitischen Wortes als des ewigen Regulativs sich bewegen, אלו המצות מכאן שאין נביא רשאי לחדש דבר מעולם; kann nie etwas grundsätzlich Neues, etwas den Mizwaus, ihren Formen und Zwecken Fremdes lehren. Jeder Prophet und jedes Prophetenwort bedarf der Prüfung und Bestätigung durch die Chochmo, durch die in mündlicher Tradition stets lebendige Tora-Weisheit der Weisen, soll anders es als wahr und göttlich gelten. (Rambam, Hilch. Jessode Hathora 9,4). Um wieviel mehr muss der Minhag seine Legitimation in den ewigen Riehtlinien unserer göttlichen Volksaufgabe, in der religiösen Verfassungsurkunde der Lehre erhalten. Daraus folgt unzweifelhaft der Minhag hat am Din seine Grenze. § 19. Dem scheint der tief ins Volksbewusstsein eingedrungene eingangs zitierte Satz zu widersprechen, המנהג מבטל את ההלכה, der Minhag breche die Halacha, hebe den Din auf. Es sei deshalb schon jetzt vorwegnehmend Quelle und Sinn jenes Satzes festgestellt, der ״Glück gehabt״ und sich Popularität erworben. Der babylonische Talmud sowie der Schulchan Äruch kennen ihn überhaupt nicht. Er stammt aus dem Jeruschalmi und findet sich dort an zwei Stellen. Erstens in Jebamotb, bei Behandlung des in § 8 angeführten Beispiels von der Uhaliza mit Sandale, wo im Namen Raws von andren Tradenten der gleiche Ausspruch wie im Babli angeführt wird: dass Elijahu nicht mehr die Sandale zur Chaliza verbieten könnte, שהרי הרבים נהגו לחלוץ בסנדל והמנהג מבטל את ההלכה, da die Volksmehrheit ihn nun einmal durch [das Recht des] Minhag eingeführt habe und der Minhag die Halacha aufhebe. Das kann nichts anderes sagen: dass in diesem Falle, wo der Minhag der durch Prophetenwort erfolgten Entscheidung vorhergeht, wo der Minhag einer הלכה רופפת gegenüberstand, die Rechtmässigkeit aller in Israel vorgenommenen Chalizaus nicht nachfraglich annulliert werden dürfe und könne. Die zweite Stelle ist in Baba Mezia VII, 1, wo die Mischnah lehrt: niemand kann seine Arbeiter zu nicht-ortsüblichen Bedingungen zwingen, sondern

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