Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1927)
- Date
- 1927-05-01
- Page
- Seite 315 (sequence 109)
- Language
- German
- Belongs to
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״Die Schrift und das Wort“ 315 die Gemeinde aus Prestigegründen gezwungen war, einen altfrommen Rabbiner mit hervorragendem halachischen Wissen zu wählen. Der rege Handelsverkehr mit den westrussischen Provinzen, der zahlreiche östliche Lamdonim, unter ihnen auch die führenden Rabbiner Litauens, nach Königsberg brachte, hinderte die Königsberger Gemeinde daran, ihr Rabbinat mit einem unbedeutenden Prediger besetzen, so sehr ihr vielleicht ein guter Redner und ein Reformer erwünscht war. In jener Zeit war es allgemein üblich, im Berufsleben stehende Männer, die sich durch ihr talmudisches Wissen und ihrem vorbildlichen jüdischen Lebenswandel hervortaten, zu Rabbinern zu wählen, da das Judentum damals eine Fachausbildung des Rabbiners nicht kannte. Soweit Talmudhochschulen vorhanden waren, dienten sie der Vermittlung halachisch-jüdischen Wissens der geistig interessierten Jugend. Das Fehlen eines Berufsrabbinertums hatte aber den Vorteil, dass die Führer der Gemeinden an den Freuden und Sorgen ihrer Gemeindemitglieder wirklich teilnehmen konnten und sich keine Kluft zwischen Rabbiner und Gemeindemitgliedern auftat. Diesen Vorteil hatte auch M. bei seiner Bewerbung um die Königsberger Stelle. Der Vorstand der Gemeinde hat erst den Landesoberrabbiner R. Jakob Moses Gins (bekannter unter dem Namen R. Akiba Eger) in Posen um Auskunft ersucht. R. Gins in seinem Schreiben vom 28. 8. 29 gibt eine ausweichende Antwort. Erst nach einigen Monaten erfuhr man, dass R. Gins nur wegen des Gnesener Prozesses keine Auskunft erteilen wollte. Der Königsberger Gemeindevorstand behandelt darauf erst die Frage, ob M. nach dem Vorfall in Gnesen überhaupt zum Rabbiner geeignet sei. Auf Grund der eingelaufenen Auskünfte über sein Wissen und menschlichen Qualitäten wurde ihm die Eignung als Rabbiner mit 11 gegen 8 Stimmen zugesprochen. Am 20. 2. 1830 wird M. zunächst auf ein Jahr als Vizerabbiner angestellt. Im nächsten Jahr erfolgte seine lebenslängliche Anstellung gegen ein Gehalt von 500 Talern, bei den damaligen Gehältern der modernen Prediger und Lehrer ein unbedeutender Betrag, Seine Anstellungsurkunde lautet vom 12. September 1832. M. wurde