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Jeschurun · 1927-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1927) · p. Seite 305

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1927)
Date
1927-05-01
Page
Seite 305 (sequence 99)
Language
German
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Galiläa von der Makkabäerzeit bis 67 805 Wirklichkeit nach all dem, was von ihnen verlautet, Ituräer nur die Araber der Libanongegend sein können. Dass aber die gewaltsame Bekehrung irgend eines fremden Stammes mit der wirklichen Judaisierung seines Gebietes gleichbedeutend gewesen wäre, darf füglich bezweifelt werden. R. Nehemja, ein Tanna, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts lebte, erklärt: ״Wer um des Tisches der Könige willen Proselyt geworden, ist kein Proselyt73)“. Gemeint sind jene, die durch Zwang oder Versprechungen der Hasmonäerfursten (vgl. die Edomiter und die Ituräer) oder der herodeanischen Könige sich dem Judentume anschlossen; ebenso auch ihre Nachkommen, die zur Zeit R. Nehemjas lebten. Denn es kann doch nicht zweifelhaft sein, dass der Satz des Tannas sich auch auf diese Nachkommen bezieht. Um wieviel weniger konnten ihre Väter unmittelbar nach ihrer ״Bekehrung“ als richtige Juden gelten! Die überragende Bedeutung der galiläischen Judenheit im grossen Krieg, der gegen Rom geführt wurde, dann nach dem Untergang des jüdischen Staates; die Teilnahme der Bevölkerung am religiösen Leben und an der Lehre, da Galiläa (besonders nach 135) so recht das jüdische Land geworden ist, wäre undenkbar, wenn diese in ihrer überwiegenden Mehrheit aus Abkömmlingen ituräischer Proselyten bestanden hätte. Unsere Weisen pflegen unumwunden zu erklären, die Bewohner dieser oder jener Gegend seien Proselyten und daher im Thoragesetz nicht bewandert74). Oder sie scheuen sich nicht, festzustellen, dass dieser oder jener der grossen Lehrer in Israel ein Proselytenabkömmling gewesen sei 75). Nirgends aber findet man auch nur die leiseste Andeutung bezüglich der proselytischen Abdas jedoch noch nicht geschehen za sein, wenigstens verlautet davon nichts“. (Freilich, weil die jüdischen Siedlangen bedeutend früher entstanden sind!). 78) Jebamot 24 b (vgl. j. Kidd. IY1): "מי שנתגייר לשום שלחן מלכים... אינו ג 74) M. Nidda YII 3 sagt R. Jehuda bezüglich der Bewohner von רקם im Ostjordanlande (MGWJ 1917, 141 ff.) sie seien Proselyten and im Gesetz nicht bewandert. Ygl. Aehnliches betreffs der Bewohner von גבלא südlich vom Toten Meere (ebd. 1920,183): Jebam. 46 a, Ab. z. 59 b. 75) Mehrere Beispiele dafür in meinem Aufsatz: Je&chnrnn VIII (1921), 292 f.

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