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Jeschurun · 1927-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1927) · p. Seite 296

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1927)
Date
1927-05-01
Page
Seite 296 (sequence 90)
Language
German
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296 Galiläa von der Makkabäerzeit bis 67 Nähe von כדב beginnt die ״tyriscbe Leiterסולמה של צור ״, die an anderen Stellen als nördlicher Grenzpunkt an Stelle von כדב erscheint36). Der südliche Grenzpunkt des durch ״Besitzergreifung״ erworbenen Gebietes, nämlich der ״Bach Aegyptens״ galt seit der biblischen Zeit als die Grenze zwischen Palästina und Aegypten37). Man sieht also deutlich: die mischnische Tradition gibt dieselben Grenzpunkte an, die in der oben angeführten Urkunde genannt sind. Die ״Besitzergreifung״ bedeutet nicht tatsächliche Eroberung, sondern (wie dies aus der ganz ähnlichen Anwendung des Ausdruckes bezüglich des durch ״die aus Aegypten Hinaufziehenden״ besetzten Gebietes hervorgeht38) Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche, die dann in gewissem Sinne auch anerkannt wurden. Durch die Anerkennung wird das betreffende Gebiet in religionsgesetzlicher Beziehung als zum Lande Israels gehörig betrachtet: sein Boden ist levitisch rein und die auf den Boden sich beziehenden Gebote des Pentateuchs müssen in ihm zur Geltung kommen. Das zeigt mit unzweifelhafter Klarheit der Zusammenhang, in welchem unsere Sätze angeführt werden: es handelt sich um die Vorschriften des ״siebenten Jahres״ und der ״Teighebe״, und es wird festgestellt, dass innerhalb des bezeichneten Gebietes diese und die ähnlichen Charakter tragenden Gesetze in vollem Maasse gelten. Dass hierbei von den ״aus Babel Hinauf ziehen den״, nicht etwa von ״Hasmonäersöhnen״ gesprochen wird, denen dieses Gebiet zuerkannt wurde, hängt wohl mit der Anschauung zusammen, dass die Epoche der ״Heimkehr״ erst mit der Etablierung der Hasmonäer-Dynastie zum schrift: תחומי א* *י ועד מקום שהחזיקו ערלי בבל (vgl. Hildesheimer a a. 0, Tabelle zwischen p. X—XI). — נחל מצרים wird genannt Tos Kalla Ende II und Parallelstellen. 36) S. darüber meine ״Die Küstenstrasse Palästinas** p. 10 f. *7) Dal man, PJB 1924, 54 ff. und m. Bemerk, in ידיעית הממן למדעי היהדות I, 72 Anm. 2. 38) M Schw. ebd. ובל שהחזיקו עולימצרים^מכזיב ועד הנהר ועד אמנה. Das Gebiet r ördlich von Xezib bis zum Euphrat und dem Amanusgebirge wurde nie erobert, aber auf Grund der Verheissungen Ezod. 28, 81 und Deut. 1, 7 beansprucht.

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